Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer 
des zur Zeit des 
Vertrags- Benennung der Gegenstände. Mark 
abschlusses giltigen allgemeinen    per 100 kg. 
deutschen 
Zolltarifs. 
27. aus b) Ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papierfabrikation 
aus Holz, Stroh, Esparto oder anderen Fasern; graues 
Lösch- und gelbes, rauhes Strohpapier; Pappe mit Aus- 
nahme der Glanz- und Lederpappe .... 1 
c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, ungeglättet 3 
d) Packpapier, geglättetes ................ 3 
Glanz- und Lederpappe; Preßspäne 6 
e) Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller Art 6 
Lithographirtes, bedrucktes, liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten, 
Frachtbriefen, Devisen u. s. w. vorgerichtetes Papier; Gold- 
und Silberpapier; Papier mit Gold- oder Silbermuster; 
durchschlagenes Papier; imgleichen Streifen von diesen 
Papiergattungen; Malerpappe 10 
aus f) 2. Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse .......... 12 
3.   Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit 
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 
fallen; Papiertapeten . .. 24 
28. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): 
a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, 
Pelzfutter und Besätze und dergleichen . 150 
b) fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weiß- 
gemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder 
Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 6 
30. a) Seidenkokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder ge- 
sponnen (filirt), nicht gefärbt) Floretseide, gekämmt, ge- 
sponnen oder gezwirnt, nicht gefärbt, Abfälle von Seide, 
auch von gefärbter Seide . . . . .. frei 
e) 1. Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung 
mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen 
Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit Metall- 
fäden. 800 
  
 
	        
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