Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
Nummer 
  
  
g zur Fitldes Gulden 
ertra usses 
rndabhen HGenennung der Segenstände. Gold 
emiee per 100 kg 
Joltaris « « 
255. Porzellan: 
a) wittttttttt . .. 5. — 
b) farbig, gerändert, bemalt, bedrückt, vergoldet, versilbert 10. — 
256. Thonwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, sofern 
sie nicht unter höher belegte Kautschuck-, Leder-, Metall- 
oder Kurzwaaren sallen . .. 12.— 
257. Roheisen; Eisen und Stahl, alt gebrochen und in Abfällen 
zum Schmelzen und Schweißen ............. ....... —.65 
AnmerkungEisenfetleUndHammerschlag...»....... frei 
258. Luppeneisen; Ingts 1.50 
259. Eisen und Stahl in Stäben, geschmiedet oder gewalzt: 
à) nicht faconnirttttt t : .. 2.50 
Anmerkung: Flußeisenzaggel und Zaggel ausabgese chweißtem 
Schweißeien 2.— 
b) faconnirtt ............................ 3.— 
260. Eisenbahnschienen . ... 2.50 
261. Blech und Blatten: 
Ga) in der Stärke von 1 mm und mer 4.— 
b) in der Stärke von weniger als 1 mm bis 0 4 mm. 4.75 
) unter Oö4tmmmnnnnnnnnn.. ... 5.25 
c) Blech und Mlatten dressirt: 
1. in der Stärke von 1mm und mehr .. . .. . .. . 5.— 
in der Stärke von weniger als 1 mm bis 0.4 mm 5.75 
2. unter O0tmnnnnnnn 6.50 
e) gefirnißt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, vernickelt; 
Blech und Platlen „polirt: 
J. in der Stärke von 0.4 mm und mehr . . . . . .. 8. — 
2. unter 0. 4 mimn . . .. .... .................. 9.— 
4) dessinirt, moirirt, lackirt: 
I. in der Stärke von 0.4 mm und mehr . ... .... 8.— 
2. unter O0. mmnmm. 9.— 
  
 
	        
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