Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

—  787  —

Reichs-Gesetzblatt.

3

 

 

 

 

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bezeichnung  der  Kauffahrteischiffe.  S.  727.

 

(Nr.  2048.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bezeichnung  der  Kauffahrteischiffe.  Vom
1.  September  1892.

n  Abänderung  des  F.  5  Nr.  1  der  Vorschriften  über  die  Registrirung  und
die  Bezeichnung  der  Kauffahrteischiffe  vom  13.  November  1873  (Reichs-Gesetzbl.
S.  367)  hat  der  Bundesrath  beschlossen,  daß  die  von  den  Schiffen  zu  führenden
Namen  auf  denselben  in  einer  Schrift  von  solcher  Größe  anzubringen  sind,  daß
die  Höhe  der  kleinsten  Buchstaben  mindestens  zehn  Centimeter  beträgt.

Berlin,  den  1.  September  1892.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
von  Boetticher.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Reichs=  Gesezbl.  1892.

Ausgegeben  zu  Berlin  den  6.  September  1892.