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Reichs-Gesetzblatt.
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Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Bezeichnung der Kauffahrteischiffe. S. 727.
(Nr. 2048.) Bekanntmachung, betreffend die Bezeichnung der Kauffahrteischiffe. Vom
1. September 1892.
n Abänderung des F. 5 Nr. 1 der Vorschriften über die Registrirung und
die Bezeichnung der Kauffahrteischiffe vom 13. November 1873 (Reichs-Gesetzbl.
S. 367) hat der Bundesrath beschlossen, daß die von den Schiffen zu führenden
Namen auf denselben in einer Schrift von solcher Größe anzubringen sind, daß
die Höhe der kleinsten Buchstaben mindestens zehn Centimeter beträgt.
Berlin, den 1. September 1892.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs= Gesezbl. 1892.
Ausgegeben zu Berlin den 6. September 1892.