Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

15.  bei  Stetten  bis  Basel.

16.  bei  Leopoldshöhe  bis  Basel.

17.  bei  Grenzach  bis  Basel.

18.  Die  von  den  Großherzoglich  badischen  Staatseisenbahnen  mitbetriebene
Verbindungsbahn  vom  badischen  Bahnhof  bis  zum  Centralbahnhof  in
Basel.

19.  Die  von  den  Reichseisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  betriebene  Strecke
von  der  deutsch-schweizerischen  Grenze  bei  St.  Ludwig  bis  Basel.

III.  Französischer  Verwaltungen.
Die  von  der  Gesellschaft  der  Paris—Lyon-Mittelmeerbahn  betriebenen
Strecken  von  der  französisch-schweizerischen  Grenze:

20.  bei  St.  Gingolph  bis  Bouveret.

21.  bei  Chéne-Bourg  bis  Genf-Eaux-Vives.

22.  bei  La  Plaine  bis  Genf-Cornavin.

23.  bei  Col-des-Roches  bis  Locile.

IV.  Italienischer  Verwaltungen.

24.  Die  von  den  italienischen  Gesellschaften  des  Mittelmeer=  und  des  adriatischen
Netzes  betriebene  Strecke  von  der  italienisch-schweizerischen  Grenze  bei  Chiasso
bis  Chiasso.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  schweizerischen  Verwaltungen
  im  Ausland  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:
Deutschland,  Ziffer  96,  97,  98.
Frankreich,  Jiffer  20,  21,  22.
Italien,  Ziffer  5.
So  geschehen  in  Bern  am  vierzehnten  Oktober  Eintausend  achthundertundneunzig.

Für  Deutschland:  Für  Italien:  Für  Oesterreich-Ungarn:
Otto  von  Hülow.  A.  Peiroleri.  Seiller.
Für  Belgien:  Für  Luxemburg:  Für  Rußland:
Jooris  .  seibfried  4  unhurzer.
"  "  "  H.  Isnard.
Für  Frankreich:  Für  die  Niederlande:  Für  die  Schweiz:
Ci#de  Diesbach.  T.  M.  C.  Afer.  Welti.
E.  George.  J.  C.  M.  van  Niemsdnk.  Farner.

 

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