Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

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III. Mit Wirkung vom 22. Oktober d. J. ab: 
die schmalspurigen Linien der Königlich sächsischen Staatseisen- 
ahnen. 
Demzufolge sind unter „Deutschland. A. I. Staats- und unter 
Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen“ in Nr. 5 die Worte „mit Aus- 
schluß der Linien“, sowie die unter den Buchstaben b bis einschließlich p auf- 
geführten Eisenbahnstrecken zu streichen. 
Berlin, den 26. September 1893. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.