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III. Mit Wirkung vom 22. Oktober d. J. ab:
die schmalspurigen Linien der Königlich sächsischen Staatseisen-
ahnen.
Demzufolge sind unter „Deutschland. A. I. Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen“ in Nr. 5 die Worte „mit Aus-
schluß der Linien“, sowie die unter den Buchstaben b bis einschließlich p auf-
geführten Eisenbahnstrecken zu streichen.
Berlin, den 26. September 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.