Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

  
  
  
 
 
Betrag   Darunter  
für das 
Titel.  Ausgabe. Etatsjahr künftig 
1896/97.   wegfallend. 
Mark. Mark. 
 
 
 
 
  
 
 
  
(1.)  Uebertrag . . .                                 174 700         
in diesem Garten und auf der Gouvernementsplan— 
tage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchst- 
betrage von 1500 Mark und der Maschinen-Ingenieur 
5 Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebes 
bis zum Höchstbetrage von 1 500 Mark. 
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen 
des Gouverneurs, des Kanzlers, der Sekretäre und 
des Amtsdieners in Kamerun sind noch als Reichs- 
beamte — nicht als Beamte der Lokalverwaltung 
— anzusehen und zu behandeln. 
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt 
für den Gouverneur 9 000 Mark bis 120000 Mark; 
für den Kanzler und die Bezirksamtmänner 3 000 Mark 
bis 5 400 Mark, im Durchschnitt 4200 Mark; für 
die Sekretäre 2 700 Mark bis 4 500 Mark, im 
Durchschnitt 3 600 Mark; für den Leiter des bota- 
nischen Gartens in Victoria, für den Zollverwalter 
und den Kassenverwalter, den Baumeister, den Hafen- 
meister, den Maschinen-Ingenieur und die Lehrer 
2 400 Mark bis 4 500 Mark, im Durchschnitt 
3 450 Mark; für die Zollassistenten 1 500 Mark bis 
2 100 Mark, im Durchschnitt 1 800 Mark; für den 
leitenden Maschinisten, den Materialienverwalter und 
die Amtsdiener 1 200 Mark bis 1 800 Mark, im 
Durchschnitt 1 500 Mark. 
B. Bei der Schutztruppe. . . . . . . . 75 100   
Summe Titel 1. ... .. ............                           249 800 
2 Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landes- 
beamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen ver- 
storbener Landesbeamten .. . . . . .  .                 3 000 
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