Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1896. (30)

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Betrag Darunter 
für das 
Titel. Ausgabe. Etatsjahr künftig 
1896/97. wegfallend. 
Mark. Mark. 
Uebertrag.   728 500 – 
handeln. Das persönliche pensionsberechtigende 
Gehalt beträgt: 
für den Landeshauptmann 4 500 Mark bis 
7 500 Mark, 
für den ständigen Vertreter desselben 3 000 Mark 
bis 5 400 Mark, 
für den Sekretär 2 700 Mark bis 4 500 Mark, 
für den Amtsdiener 1 200 Mark bis 1 800 Mark. 
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landes- 
beamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen ver- 
storbener Landesbeamten . ... — — 
Andere persönliche Ausgaben. 
3. Für Weiße .... . .. 119 475 — 
4. Für Farbige.................... 59 000 — 
Summe Titel 1 bis 4.. .. 1 906 975 — 
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben.............         1 090 600 15 000 
Summe I1 (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Aussaben997575 15 000 
II. Einmalige Ausgaben. 
1. Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung 
für dieselben, sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, 
insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen       230 000 — 
2. Für die Ablösung der im Jahre 1893 in die Schutztruppe 
eingestellten Militärpersonen 216 000 – 
Summe II . .   446 000 — 
Seite . . . . 2 443 575 15 000 
17 
  
Reichs. Gesehbl. 1896. 
  
  
  
  
  
 
	        
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