Titel. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr
1897/98. Darunter künftig wegfallend.
Mark.
(1). Uebertrag 1 035 400 291 900
Zu Titel IA. Die derzeitigen Inhaber der Stellen
des Landeshauptmanns und des Landrentmeisters sind
noch als Reichsbeamte - nicht als Beamte der
Lokalverwaltung - anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für den Landeshauptmann 4 500 Mark bis
7 500 Mark,
für den ständigen Vertreter desselben und den Chef der
Finanzverwaltung 3 000 Mark bis 5 400 Mark,
im Durchschnitt 4 200 Mark,
für den Landrentmeister bis zur Erledigung der
Stelle durch Ausscheiden des derzeitigen Inhabers
2 700 Mark bis 4 500 Mark, demnächst ebenso
wie für die Sekretäre 2 400 Mark bis 4 500 Mark,
im Durchschnitt 3 450 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Warte-
geldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene
Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen
verstorbener Landesbeamen
3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der
Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896
Reichs-Gesetzbl. S. 653) 18 000
4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der
Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896
(Reichs-Gesetzbl. S. 653
Andere persönliche Ausgaben.
5. Für Weiße 168 575
6.Für Farbige 76 000 10 000
Summe Titel 1 bis 6 1 297 975 301 900
7. Zu sächlichen und vermischten Aussaben 1 818 750 443 100
Summe I (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben 3 116 725
745 000