Reichs - Gesetzblatt.
Nr. 3.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags
zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. S. 5.
(Nr. 2357.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und
Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik.
Vom 27. Januar 1897.
Der zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik am 30. Januar 1885
abgeschlossene Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1886
S. 3 ff.) ist in Folge seiner Kündigung durch die Dominikanische Regierung mit
dem Ablaufe des gestrigen Tages außer Kraft getreten.
Berlin, den 27. Januar 1897.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Freiherr von Marschall.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1897. 3
Ausgegeben zu Berlin den 27. Jannar 1897.