Volltext : Die staatsrechtliche Stellung des Königlich Sächsischen Markgrafentums Oberlausitz.

I.  Teil.
Histurische  Einleitung.

Das  von  Slaven  bewohnte  Land,  welches  jetzt  Oberlausitz  genannt
  wird,  wurde  unter  der  Regierung  König  Heinrich-s  I.  unterworfen,
  mit  dem  Deutschen  Reich  verbunden  und  den  Markgrafen
von  Meißen  übergeben.  Seitdem  blieb  dasselbe  längere  Zeit  ein
Dertinenzstück  der  Mark  Meißen.  Im  Laufe  des  11.  oder  12.
Jahrhunderts  gelangte  es  in  die  Dände  der  Böhmischen  löônige.
Seitweilig  wurde  die  Oberlausitz  zwar  von  den  Brandenburger
Markgrafen  beherrscht,  aber  dann  in  ihrem  gesammten  Umfange
  wieder  mit  dem  Königreich  Zöhmen  verbunden  durch  l.aiser
Karl  IV.1)  Die  Zudissiner  Landeshälfte  war  bereits  vorher  durch
König  Johann  Böhmen  inkorporiert  worden.  Seit  der  Wiedervereinigung
  mit  Böhmen  blieb  die  Oberlausitz  zwar  ein  ganz  eigenartiges,
  mit  den  weitgehendsten  Selbstverwaltungsbefugnissen  ausgestattetes
  Land,  aber  dennoch  war  sie  ein  Teil  des  önigreichs
Böhmen,  nicht  ein  selbstständiger  Staat.  Dieses  letztere  geht  deutlich
aus  den  von  l#aiser  Karl  IV.  in  der  Inkorporationsurkunde  ge-1)

  Man  vergleiche  für  diese  älteste  Oberlausitzer  Geschichte:  Knothe,  Urkundliche
  Grundlagen  zu  einer  Zechtsgeschichte  der  GOberlausitz  von  ältester  Seit  bis
Mitte  16.  Jahrhunderts,  im  Meuen  TLausitzer  Magazin,  55.  Band,  1877;  ferner:
  Käuffer,  Abriß  der  oberlausitzischen  Geschichte,  Görlitz  18o2  und  Sintenis,
die  Gberlausitz,  Sittau  1812.  Die  Darstellung  der  beiden  letzteren  Schriftsteller

weicht  erheblich  von  der  Knothe's  ab.
1