Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

IV.  Italienischer  Verwaltungen.

27.  Die  von  den  italienischen  Gesellschaften  des  Mittelmeer -  und  des  adriatischen
Netzes  betriebene  Strecke  von  der  italienisch - schweizerischen  Grenze  bei  Chiasso
bis  Chiasso.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  schweizerischen  Verwaltungen
  im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:
Deutschland,  Ziffer  111,  112,  113.
Frankreich,  Ziffer  26,  27,  28.
Italien,  Ziffer  7.

Berlin,  den  6.  März  1897.

Der  Reichskanzler.
Fürst  zu  Hohenlobe.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.