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Uebersicht
der
Uebergangsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche im gegenseitigen Verkehre zwischen den
zum Sollgebiete gehörigen Staaten, in denen innere Steuern auf die Hervorbringung oder
Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind; erhoben beziehungsweise bewilligt werden.
Betrag der
Nr.
Steuergebiete. Maßstab. Uebergangs- Ausfuhr- Bemerkungen.
Laufende abgabe vergütung
Mark. Pf. Mark. Pf.
I. Von Bier.
1. Preußen, Sachsen, Hessen, Mecklen- Die Ausfuhrvergütung von 1 Mark wird
burg-Schwerin, Sachsen-Weimar nur auf solches Bier gewährt, dessen
ausschließlich des Vordergerichts Ost- Bereitung mindestens 25 Kilogramm
heim, Mecklenburg-Strelitz Olden- Getreideschrot, Reis oder grüne Stärke und im Falle der Mitverwendung höher
burg, Braunschweig, Sachsen-Mei- als 4 Mark für 1 Doppelzentner be-
ningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen- steuerter Malzsurrogate mindestens eine
Coburg-Gotha ausschließlich des dem Steuerwerthe von 1 Mark ent-
Amtsgerichtsbezirkes Königsberg, sprechende Menge von Braustoffen auf
Anhalt, Schwarzburg-Sonders- jedes Hektoliter erzeugten Bieres ver-
hausen, Schwarzburg-Rudolstadt, braucht worden sind.
Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Die Ausfuhrvergütung von 80 Pfennig
Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, wird auf solches Bier gewährt, zu dessen
die in die Zollgrenzen eingeschlossenen Bereitung mindestens 20 Kilogramm
Gebietstheile Bremens und Ham- Getreideschrot, Reis oder grüne Stärke
burgs, Luxemburg. . . 1 Hektoliter 2 - { 1 — und im Falle der Mitverwendung höher
— 80 als 4 Mark für 1 Doppelzentner be-
steuerter Malzsurrogate mindestens eine
dem Steuerwerthe von 80 Pfennig ent—
sprechende Menge von Braustoffen auf
jedes Hektoliter erzeugten Bieres ver-
braucht worden sind.
Brauereien, welche sowohl das
schwächere als auch das gehaltreichere
Bier der vorbezeichneten Art ausführen,
wird die Ausfuhrvergütung nur nach
dem niedrigeren Satze von 80 Pfennig
gewährt.
Bier, für welches Ausfuhrvergütung
in Anspruch genommen wird, muß der
Regel nach jeweils in einer Menge von
mindestens 2 Hektoliter ausgehen.