Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1897.

 

VII

 

 

Datum  Ausgegeben  Nr.  Nr.
bes  zu  Inhalt.  des  des  Ge.Seiten.
Gesetzes  2c.|  Berlin.  Stücks.  setzes  rc.
1897.  1897.

30.  Juni.  3.  Juli.  Gesetz,  betr.  die  Aufnahme  einer  Anleihe  für  28.  2397.  587.
Zwecke  der  Verwaltung  des  Reichsheeres.

1.  Juli.  5.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Aufhebung  des  §.  80a29.  2399.  590.
der  Instruktion  zur  Ausführung  des  Reichsviehseuchengesetzes
  vom  27.  Juni  1895.

2.  —  16.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Aichung  von  selbst.31.  2403.  596.
thätigen  Registrirwaagen,  von  chemischen  (mit  Anl.)
Meßgeräthen  und  von  Meßwerkzeugen
zur  Bestimmung  des  Prozentgehalts  von
Zuckerlösungen.

4.  —  6.  —  Bekanntmachung,  betr.  Bestimmungen  zur  Aus30.  2400.  91—94.
führung  des  Gesetzes  über  den  Verkehr  mit  (mit  Anl.)

Butter,  Käse,  Schmalz  und  deren  Ersatzmitteln.


7.  —  16.  —  Bekanntmachung,  betr.  Aenderungen  der  An.  31.  240  1.95—596.
lage  B  zur  Verkehrsordnung  für  die  Eisenbahnen
  Deutschlands.

9.  —  17.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Uebersicht  der  32.  2404.59700
Uebergangsabgaben  und  Ausfuhrver-  (mit  Anl.)
gütungen,  welche  im  gegenseitigen  Verkehre
zwischen  den  zum  ZSollgebiete  gehörigen
Staaten,  in  denen  innere  Steuern  auf  die
Hervorbringung  oder  QLubereitung  gewisser
Erzeugnisse  gelegt  sind,  erhoben  bezw.  bewilligt
werden.

12.  —  16.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Gestattung  des  Feil.c#31  2402.  596.
bietens  von  Obstbäumen  im  Umherziehen.


13.  —  17.  —  Bekanntmachung,  betr.  Abänderung  der  Be.2  2405.  601.
stimmungen  über  die  Befähigung  der
Eisenbahn--Betriebsbeamten.

26.  —  2.  August.  Verordnung,  betr.  die  anderweite  Bemessung35.  2409.  613.
der  Wittwen-  und  Waisengelder  für  die
Hinterbliebenen  der  Reichsbankbeamten.

26.  —  5.  —  Gesetz,  betr.  den  Servistarif  und  die  Klassen.36.  2411.619—661.
eintheilung  der  Orte.  (mit  Anl.)

26.  —  6.  —  Gesetz,  betr.  die  Abänderung  der  Gewerbe.837  2412.663—706.

 

 

ordnung.