Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

  
  
  
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Rechnungs- 
jahr 1898. 
Mark. 
1. I. Sölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Zollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1. Zölle . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .                  408 644 000 
2. Tabacksteuer . . . . . . . . . . . . .. 11 667 000 
3. Zuckersteuer . .. 88 511 000 
4. Salzsteuer . . . . . . . .. 46 655 000 
5.   Branntweinsteuer: 
a) Maischbottich= und Branntweinmaterialsteuer . 16 527 000 
b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 101 157 000 
c) Brennsteuer . . .. — 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6.  Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier . . . . .. 28 261 000 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen: 
a) Zölle und Tabacksteuer . . . . 48 000 
b) Zuckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich= und Brannt- 
weinmaterialsteuer... 17 930 
8. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
 
 
keinen Theil haben: 
Brausteuer 
Summe I . . . 
1 530 
 
 
701 489 460
	        
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