Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

 --152 -- 
 
 
Betrag   Darunter 
für das  
Titel. Ausgabe. Rechnungs-   kunftig 
jahr 1898.   wegfallend. 
Mark. Mark. 
Uebertrag . . . .1 273 276 9 800 
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten . . . ... 100 000 – 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben . . ... . . . .. . . . . . . . . . . . . ... 20 824 — 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Ein— 
nahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und ein— 
maligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem 
auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffen- 
den Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe..1 394 100 9 800 
Die Einnahme beträgt ....   1 394 100 – 
 
 
— — — 
 

	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.