Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

IV. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1898. 
— 156 — 
 
 
 
 
 
 
Betrag   Darunter 
  für das künftig 
Titel. Einnahme und Ausgabe. Rechnungs,  
jahr 1898. wegfallend. 
Mark. Mark. 
Einnahme. 
1. Direkte Steuern  10 000 — 
2.   Zölle .. . .. . . .. 350 000 — 
3.   Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs- 
Einnahmen . . . ... 40 000 — 
4. Reichszuschuß . . . .. ·........... 4 600 600 — 
Summe der Einnahme 5 000 600 — 
Ausgabe. 
I. Fortdauernde Ausgaben. 
1. Zu Besoldungen: 
A. Bei der Civilverwaltung. 
Zentralverwaltung. 
Landeshaupmann . . . . . . . . . ... 24 000 Mark 
Ständiger Vertreter desselben, gleichzeitig Be— 
zirksamtmann in Windhoek ... .. . . .. . ... 12 000    " 
1 Chef der Finanzverwaltung, zugleich mit 
den Funktionen des Intendanten der Schutz- 
truppe beauftragt . . . . . . .. 8 500    " 
1 Landrentmeister mit 6 000 Mark bis 
7 500 Mark . . . . . . . . . . . .. 7 500    " 
3 Sekretäre, von denen 1 als Proviantmeister 
und 1 als Gerichtsschreiber fungirt, mit 
5 000 Mark bis 6 000 Mark, im Durch- 
schnitt 5 500 Mark . . . . . .. 16 500    " 68 500 
 — 
 
 
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. 
Zu Titel 1 A. Der derzeitige Inhaber der Stelle des 
Landeshauptmanns ist noch als Reichsbeamter — nicht als 
Seite für sich. 
 
 

	        
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