Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1898. (32)

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42.  bei  Groß-Schönau  bis  Warnsdorf.
43.  bei  Zittau  bis  Reichenberg.

Die  durch  die  Königlich  preußischen  Staatseisenbahnen  betriebenen
Strecken  von  der  deutsch  österreichischen  Grenze:

44.  bei  Neusorge  bis  Halbstadt.

45.  bei  Troppau  bis  Troppau.

46.  bei  Jägerndorf  bis  Jägerndorf.

47.  bei  Oderberg  bis  Oderberg.

48.  bei  Goczalkowitz  bis  Dzieditz.

49.  bei  Neuberun  bis  Oswiecim.

III.  Russischer  Verwaltungen.

Die  durch  die  Verwaltung  der  russischen  Süd-West-Bahnen  in  der
Richtung  aus  Rußland  betriebenen  Strecken  von  der  russischösterreichischen
  Grenze:

50.  bei  Radziwilow  bis  Brody.
51.  bei  Woloczysk  bis  Podwoloczyska.
52.  bis  Oesterreichisch  Nowosielitza.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  österreichischen  Verwaltungen

  im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:

Deutschland,  Ziffer  99  bis  und  mit  113.
Italien,  Ziffer  8.

Rußland,  Ziffer  34,  35,  36,  37.
Schweiz,  Ziffer  15,  16.

II.  Ungarn.

Sämmtliche  Linien,  welche  durch  die  nachbenannten  Bahnverwaltungen
und  Gesellschaften  mit  dem  Sitze  in  Ungarn  oder  in  Oesterreich  betrieben
werden.

1.  Königlich  ungarische  Staatsbahnen  und  die  im  Betriebe  derselben  stehenden
Lokalbahnen  und  Linien  anderer  Bahnen,  mit  Ausnahme:

der  schmalspurigen  Linie  Garam-Berzencze—Selmeczbànya,
der  normalspurigen  Lokalbahn  Soroksàr—Szt.  Lörincz  und
der  schmalspurigen  Lokalbahn  im  Taraczthal.

2.  Südbahn-Gesellschaft  (auf  ungarischem  Gebiete  betriebene  Linien)  und
die  im  Betriebe  derselben  stehenden  Lokalbahnen.

3.  Kaschau-Oderberger  Bahn  (auf  ungarischem  Gebiete  betriebene  Linien)
und  die  im  Betriebe  derselben  stehenden  Lokalbahnen  und  Linien  anderer
Bahnen,  mit  Ausnahme:

der  schmalspurigen  Strecke  Gölniczbànya—Szomolnok  der  Lokalbahn
im  Gölniczthal.
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