Full text : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

Welchegesetzl.  Einrichtungen  sind  f.  d.  Erziehung  d.  Heranwachsenden  notwendig?  91

grüßte  Unterstützung,  aber  alles  andere  haben  wir  aus  Privatmitteln
aufgebracht,  die,  wie  gesagt,  sehr  beschränkt  sind.  Trotzdem  haben
unsere  Mädchen  in  den  sieben  Monaten  durchschnittlich  sechs  bis  sechzehn
Pfund  zugenommen,  und  es  ist  nicht  etwa  träges  Fleisch,  um  das  sie
zugenommen  haben,  sondern  sie  haben  muskulöse  Arme  bekommen.
Man  merkt  es  an  dem  herzhaften  Zugreifen  in  der  Arbeit,  wie  sie
kräftig  werden.  Wie  sie  sich  im  Leben  bewähren  werden,  wissen  wir
noch  nicht,  aber  wir  hoffen  das  Beste.  Ich  will  aber  auch  besonders
darauf  hinweisen,  welcher  volkswirtschaftliche  Nutzen  darin  besteht,
daß  die  als  Lehrobjekt  erforderliche  Arbeit  zugleich  produktiv  ist.
Und  wenn  alle  Ansätze  zur  Pflichtfortbildungsschule  oder  zum  halben
Dienstjahr,  —  oder  wie  man  es  nennen  will,  —  begrüßt  werden,  so
möchte  ich  auch  unsere  Einrichtung  in  diesem  Rahmen  empfehlen.  Wir
haben  den  großen  Vorteil  auf  unserer  Seite,  daß  unsere  Schule  nicht
viel  kostet.  Wenn  wir  die  Mädchen  nicht  auch  beköstigen  würden,
würde  sich  die  Schule  ziemlich  allein  erhalten  können,  weil  wir  große
Einnahmen  aus  der  Garten=  und  einige  aus  der  Viehwirtschaft  und
auch  aus  der  Hauswirtschaft  haben.  Voraussetzung  für  unsere  guten
Erfolge  in  jugendpflegerischer  Hinsicht  ist  das,  was  Fräulein  von
Harnack  erwähnt  hat,  daß  wir  einen  Stab  von  Kräften  gehabt
hans  die  die  ganze  Aufgabe  als  jugendpflegerisch  im  höchsten  Sinne
auffassen.

Fräulein  Maria  Schmitz,  Aachen  (Verein  katholischer  deutscher
Lehrerinnen):  Sehr  geehrte  Damen  und  Herren!  Lassen  Sie
mich  zunächst  ein  Wort  freudiger  Zustimmung  zu  den  großen
GJedanken  aussprechen,  die  uns  aus  dem  ersten  Vortrage  heute
entgegengeklungen  sind.  Nicht  als  ob  ich  jeden  einzelnen  Satz
unterschreiben  wollte;  aber  den  Leitgedanken,  daß  die  Freiheit  und
daran  anschließend  die  Freiwilligkeit  das  wichtigste  Prinzip  in  der
Jugendpflege  ist,  kann  ich  voll  und  ganz  unterschreiben,  und  daher
muß  ich  wünschen,  daß  es  in  der  Jugendpflege  auch  so  gründlich  wie
möglich  zur  Geltung  komme.  Ich  moöchte  allerdings  nicht  so  weit
gehen,  jeglichen  Zwang  abzulehnen,  wie  es  anscheinend  der  erste
Redner  tut,  und  zwar  aus  verschiedenen  Gründen.

Alle,  die  in  der  Jugendpflege  stehen,  wissen  ja:  wir  kommen  nicht
weiter  ohne  irgend  eine  Art  Zwang.  Wir  erfassen  sonst  diejenigen
nicht,  die  wir  am  liebsten  erfassen  möchten.  Man  möge  mir  nicht
antworten:  wenn  man  diese  vielen  auch  hineinzwingt,  dann  bringt
man  sie  nicht  zur  Selbsterziehung  und  dann  erreicht  man  nichts.  Ich
glaube  nicht,  daß  es  nur  die  zwei  Gruppen  gibt,  die  uns  heute
morgen  geschildert  worden  sind,  die  eine,  die  freiwillig  sich  irgend
einer  Pflege  überläßt  und  die  auch  mitarbeitet,  und  die  andere,  die
nur  gezwungen  wird  und  nicht  mitarbeitet.  Ich  glaube,  es  gibt  auch
eine  ganz  große  Gruppe  von  Menschen,  die  zunächst  gezwungen
worden  sind  und  die  nachher  doch  auf  die  gute  Beeinflussung  hin
Hand  an  die  Selbsterziehung  legen  und  also  doch  Nutzen  von  dieser
Pflege  haben.  Ich  denke  ferner  an  die  vielen  mehr  oder  weniger
Minderwertigen,  aus  denen  vielleicht  niemals  Menschen  werden,  die