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Kapitel. Titel.
Einnahme.
Für das Rechnungsjahr 1899
treten hinzu
Mark.
gehen ab
Mark.
1/9.
17/66.
1/6.
13/23.
9.
1/5.
21.
III. Post- und Telegraphenverwaltung.
Einnahme . . . .. . .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . ..
Fortdauernde Ausgaben.
B. Betriebsverwaltung .. . .. .. ..... . . .. . . . ...
Mithin Ueberschuß (Summe III). . . .
V. Eisenbahnverwaltung.
Einnahme . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . .. .. .. . . . . ..
Fortdauernde Ausgaben.
B. Betriebsverwaltung .. . .. ..... .. .. .. . . . ...
Mithin Ueberschuß (Summe V). . . .
VII. Verschiedene Verwaltungs- Einnahmen.
Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der
Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern:
Preußen . . . ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Summe VII für sich.
Xa. Zuschuß des außerordentlichen Etats
gemäß §. 3 des Gesetzes vom 24. März 1897 (Reichs-
Gesetzbl. S. 95). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
Summe Xa für sich.
XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Gundes-
staaten gemeinsamen Einnahmen.
Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenver-
waltung:
von Bayern . ...
von Württemberg . . ..
zusammen (Titel 2). . . .
Seite für sich.
2460000
Ú
4000
2 460 000
363280
4 000
5 606 444
500244
178925
679169