Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 331 — 
  
  
Kapitel. Titel. 
Einnahme. 
Für das Rechnungsjahr 1899 
  
treten hinzu 
Mark. 
gehen ab 
Mark. 
  
1/9. 
17/66. 
1/6. 
13/23. 
  
9. 
1/5. 
21. 
  
  
III. Post- und Telegraphenverwaltung. 
Einnahme . . . .. . .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . .. 
Fortdauernde Ausgaben. 
B. Betriebsverwaltung .. . .. .. ..... . . .. . . . ... 
Mithin Ueberschuß (Summe III). . . . 
V. Eisenbahnverwaltung. 
Einnahme . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . .. .. .. . . . . .. 
Fortdauernde Ausgaben. 
B. Betriebsverwaltung .. . .. ..... .. .. .. . . . ... 
Mithin Ueberschuß (Summe V). . . . 
VII. Verschiedene Verwaltungs- Einnahmen. 
Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der 
Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern: 
Preußen . . . ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Summe VII für sich. 
Xa. Zuschuß des außerordentlichen Etats 
gemäß §. 3 des Gesetzes vom 24. März 1897 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 95). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... 
Summe Xa für sich. 
XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Gundes- 
staaten gemeinsamen Einnahmen. 
Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenver- 
waltung: 
von Bayern . ... 
von Württemberg . . .. 
zusammen (Titel 2). . . . 
Seite für sich. 
2460000 
  
Ú 
4000 
2 460 000 
  
363280 
4 000 
  
5 606 444 
  
  
500244 
178925 
  
679169 
  
 
	        
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