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abkommandirt wird. Die Leitung des gen
pharmaceut. Dienstes u. ‚Personals
n ergänzen sich teile sus
maceuten, thells aus 8ol-Verhandlungen
bezüglich des Bedarfs U
der Militär- Medikamenten -Inspektions- Kon
b. ImKri
apital eine Feldapotheke, welche zwar einen
tandtheil des Spitale bilaf
tätsanstalten organ
Materlalien- Folddepot wenn möglich räumlich
vereinigt
III. Die frenoillige Krankenpflege: In den
Kriegen der Nouzelt genü ur Pflege der
zahllosen Vorrunde nd 0 ronsenge lach-Erkrankte
das bestorganlairte Sanitätswesen des Staates
nlobt, ee tritt violmehr an den Patri
Masso
’
Nation an der Fürsorge für die Pflege der
Verwundeten und Kranken der ee nur
dann die Militärverwaltung In wirksamer
Weise unterstützen kann, wenn einerseits dio
Privat - Woblthätigkeit stets
schnell und eicher erfahren, in welcher
Richtung und in welcher Weise sie ihre
Fürsorge zweckentsprechend entfalten könrseits
die Verthellung
Krantor
ne
ommlissar u. Milit.-Inspekteur
der freiwilligen Krankenpflege, welches
Militär-Sanitätswesen.
Ehrenamt 1866 Graf Stolberg. Werningerodo,
Idete. o Au
Die Delogirten des Kommissarius werden
und Vereinen gewählt, die schon Im Fri
den den Zwecken der Krankenpflege sich
e Verbände sind begeelgnet
halten.
ende der deutschen Vereine zur Pflege
Felde verwundeter und erkrankter Kri:
eilt eo Ipao als Mitglied der Centralsteile
des könlgl. Kommissarius. Die freiwillige
wird ImRücken
der operirenden Armes das geelgneteste
eld für ibre Thätigkeit Anden u. zwar in
der Gestellung des Degicitungspersonals
n Pfiegern für die Transporte der Kra!
ke: en und Verwundeten aus den Feld- und
rethen nach den
in der S lung, Zuführung und Vorthel
lung der freiwilligen Gaben an die Lazathe;
in der Unterstützung der Resorvo-Lazarethe,
sci es durch die Uebernahme
einzelner Zweige der Lazareth-Vorwaltung,
ufnahme onvalescenten
führung des Kranken- Te umge Byatems
das ganze kräftigste
Weise erleichtert. Im Bereich der fechtenden
Tru sich zur Thätigk it der
ppen
freiwilligen Krankenpflego
weise geclgnete Gelegenheit "Bieten.
ndess in deren Fällen von ihre
guten Diensten Gebrauch gemacht, so Ist
der engste Anschluss an die betr. staatlichen
Organe und die vollständige Unterordnung
untor deren Anweisungen unerlassliche
Bedingung. Dasselbo gilt in den
besonderen Fällen, wo seltene der Dkonpfloge-
Vereine auf dom Ent
platze eigene Lazarcthe einger:
den sollen. Wird der freiw! illigen Krankenfür
Verwundete
mm
gestattet, so wird diese
einem S oder oinem Saniti
ment angeschlossen. So lelı
Armoe der Deuts kacheRitterorden freiwilligen
Sonltätsdionset durch Aufstellung von Feldanltätskolonnen
zur Untere ng der
amtlichen Organe während oder unmittel-