Full text : Militär-Handlexikon.

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abkommandirt  wird.  Die  Leitung  des  gen
  pharmaceut.  Dienstes  u.  ‚Personals

n  ergänzen  sich  teile  sus
maceuten,  thells  aus  8ol-Verhandlungen

  bezüglich  des  Bedarfs  U
der  Militär-  Medikamenten  -Inspektions-  Kon
b.  ImKri

apital  eine  Feldapotheke,  welche  zwar  einen
tandtheil  des  Spitale  bilaf


tätsanstalten  organ
Materlalien-  Folddepot  wenn  möglich  räumlich
  vereinigt

III.  Die  frenoillige  Krankenpflege:  In  den
Kriegen  der  Nouzelt  genü  ur  Pflege  der
zahllosen  Vorrunde  nd  0  ronsenge  lach-Erkrankte


das  bestorganlairte  Sanitätswesen  des  Staates
  nlobt,  ee  tritt  violmehr  an  den  Patri

Masso

’

Nation  an  der  Fürsorge  für  die  Pflege  der
Verwundeten  und  Kranken  der  ee  nur
dann  die  Militärverwaltung  In  wirksamer
Weise  unterstützen  kann,  wenn  einerseits  dio

Privat  -  Woblthätigkeit  stets
schnell  und  eicher  erfahren,  in  welcher
Richtung  und  in  welcher  Weise  sie  ihre
Fürsorge  zweckentsprechend  entfalten  könrseits
  die  Verthellung

Krantor

  ne

ommlissar  u.  Milit.-Inspekteur
der  freiwilligen  Krankenpflege,  welches

Militär-Sanitätswesen.

Ehrenamt  1866  Graf  Stolberg.  Werningerodo,
Idete.  o  Au

Die  Delogirten  des  Kommissarius  werden

und  Vereinen  gewählt,  die  schon  Im  Fri
den  den  Zwecken  der  Krankenpflege  sich
e  Verbände  sind  begeelgnet

  halten.
ende  der  deutschen  Vereine  zur  Pflege
Felde  verwundeter  und  erkrankter  Kri:
eilt  eo  Ipao  als  Mitglied  der  Centralsteile

des  könlgl.  Kommissarius.  Die  freiwillige
wird  ImRücken
der  operirenden  Armes  das  geelgneteste

eld  für  ibre  Thätigkeit  Anden  u.  zwar  in

der  Gestellung  des  Degicitungspersonals
n  Pfiegern  für  die  Transporte  der  Kra!

ke:  en  und  Verwundeten  aus  den  Feld-  und

rethen  nach  den

in  der  S  lung,  Zuführung  und  Vorthel
lung  der  freiwilligen  Gaben  an  die  Lazathe;
  in  der  Unterstützung  der  Resorvo-Lazarethe,
  sci  es  durch  die  Uebernahme
einzelner  Zweige  der  Lazareth-Vorwaltung,
ufnahme  onvalescenten

führung  des  Kranken-  Te  umge  Byatems

das  ganze  kräftigste
Weise  erleichtert.  Im  Bereich  der  fechtenden
  Tru  sich  zur  Thätigk  it  der

ppen
freiwilligen  Krankenpflego
weise  geclgnete  Gelegenheit  "Bieten.
ndess  in  deren  Fällen  von  ihre
guten  Diensten  Gebrauch  gemacht,  so  Ist
der  engste  Anschluss  an  die  betr.  staatlichen
  Organe  und  die  vollständige  Unterordnung
  untor  deren  Anweisungen  unerlassliche
  Bedingung.  Dasselbo  gilt  in  den
besonderen  Fällen,  wo  seltene  der  Dkonpfloge-
  Vereine  auf  dom  Ent
platze  eigene  Lazarcthe  einger:
den  sollen.  Wird  der  freiw!  illigen  Krankenfür
  Verwundete

mm
gestattet,  so  wird  diese
einem  S  oder  oinem  Saniti
ment  angeschlossen.  So  lelı
Armoe  der  Deuts  kacheRitterorden  freiwilligen
Sonltätsdionset  durch  Aufstellung  von  Feldanltätskolonnen
  zur  Untere  ng  der
amtlichen  Organe  während  oder  unmittel-