— 180 —
Betrag
Titel. Ausgabe. gl
jahr 1900.
Mark.
B. Militärverwaltung.
9. Besoldungen bei der Schutztruppen . .. 1 625 940
Zu Titel 9. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung,
an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung
gewährt werden kann.
10. Zu Pensionen und Mensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) . 03 620
Anmerkung zu Titel 10. Den im Dienstgrad als Deckoffizier
stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensio-
nirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche
nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche,
welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Be-
stimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß ge-
währt werden.
11.Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 2 180
12. Andere persönliche Ausgaben (künftig wegfallend 13 800 Markz; . . . . . 40 800
13.Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 8 . . . . . 452 000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 9 bis 1.)2224540
C. Flottille.
Herfönliche Ausgaben.
14.FürWeiße................................................... 277 550
Zu Titel 14. Die europäischen Angehörigen der Flottille haben
während des Landaufenthalts im Schutzgebiete freie Wohnung, an deren
Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt
werden kann.
15.Für Farigeenn . . . . . . . ... 101 153
16. JZu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch
Titel 88;;;;; . .. 317 000
Summe C. Flottille (Titel 14 bis 160) 695 703