Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 180 — 
  
  
  
Betrag 
Titel. Ausgabe. gl 
jahr 1900. 
Mark. 
B. Militärverwaltung. 
9. Besoldungen bei der Schutztruppen . .. 1 625 940 
Zu Titel 9. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung, 
an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung 
gewährt werden kann. 
10. Zu Pensionen und Mensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf 
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) . 03 620 
Anmerkung zu Titel 10. Den im Dienstgrad als Deckoffizier 
stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensio- 
nirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche 
nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, 
welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Be- 
stimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß ge- 
währt werden. 
11.Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf 
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 2 180 
12. Andere persönliche Ausgaben (künftig wegfallend 13 800 Markz; . . . . . 40 800 
13.Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 8 . . . . . 452 000 
Summe B. Militärverwaltung (Titel 9 bis 1.)2224540 
C. Flottille. 
Herfönliche Ausgaben. 
14.FürWeiße................................................... 277 550 
Zu Titel 14. Die europäischen Angehörigen der Flottille haben 
während des Landaufenthalts im Schutzgebiete freie Wohnung, an deren 
Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt 
werden kann. 
15.Für Farigeenn . . . . . . . ... 101 153 
16. JZu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch 
Titel 88;;;;; . .. 317 000 
Summe C. Flottille (Titel 14 bis 160) 695 703 
  
  
  
 
	        
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