Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Steuersatz Berechnung 
Gegenstand der Besteuerung. vom der 
- Hun-Tau- 
r tert. send. mi Stempelabgabe. 
(4.) an der in Betracht kommenden Börse 
  
Preise für Zeitgeschäfte notirt werden. 
Befreiungen. 
Die vorbestimmte Abgabe wird nicht 
erhoben: 
1. falls die Waaren, welche Gegen- 
stand eines nach Nummer 4b 
stempelpflichtigen Geschäfts sind, 
von einem der Vertragschließenden 
im Inland erzeugt oder hergestellt 
sind; 
2. für die Ausreichung der von den 
Pfandbriefinstituten und Hypo- 
thekenbanken ausgegebenen, auf den 
Inhaber lautenden Schuldver- 
schreibungen als Darlehnsvaluta 
an den kreditnehmenden Grund- 
besitzer; 
3. für sogenannte Kontantgeschäfte 
über die unter Nummer 4a 1 be— 
zeichneten Gegenstände sowie über 
ungemünztes Gold oder Silber. 
Als Kontantgeschäfte gelten solche 
Geschäfte, welche vertragsmäßig 
durch Lieferung des Gegenstandes 
seitens des Verpflichteten an dem 
Tage des Geschäftsabschlusses zu 
erfüllen sind; 
4. von den zur Versicherung von 
Werthpapieren gegen Verloosung 
geschlossenen Geschäften, unbeschadet 
der Stempelpflicht der nach er- 
folgter Verloosung stattfindenden 
Kauf= oder sonstigen Anschaffungs- 
geschäfte. 
  
  
  
  
  
50“
	        
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