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2. 3 4
7 Steuersatz Berechnung
Gegenstand der Besteuerung. . vom. der
= Hun- au-
S dert. send. Mark. Pf. Stem pe lab ga be.
(4.) an der in Betracht kommenden Börse
Preise für Zeitgeschäfte notirt werden.
Befreiungen.
Die vorbestimmte Abgabe wird nicht
erhoben:
1. falls die Waaren, welche Gegen—
stand eines nach Nummer 4b
stempelpflichtigen Geschäfts sind,
von einem der Vertragschließenden
im Inland erzeugt oder hergestellt
sind;
2. für die Ausreichung der von den
Pfandbriefinstituten und Hypo-
thekenbanken ausgegebenen, auf den
Inhaber lautenden Schuldver-
schreibungen als Darlehnsvaluta-
an den kreditnehmenden Grund-
besitzer;
3. für sogenannte Kontantgeschäfte
über die unter Nummer 4 a 1 be-
zeichneten Gegenstände sowie über
ungemünztes Gold oder Silber.
Als Kontantgeschäfte gelten solche
Geschäfte, welche vertragsmäßig
durch Lieferung des Gegenstandes
seitens des Verpflichteten an dem
Tage des Geschäftsabschlusses zu
erfüllen sind;
4. von den zur Versicherung von
Werthpapieren gegen Verloosung
geschlossenen Geschäften, unbeschadet
der Stempelpflicht der nach er-
folgter Verloosung stattfindenden
Kauf= oder sonstigen Anschaffungs-
geschäfte.