B.
2.
— 26 —
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß = Lothringen betriebenen sämmtlichen
Linien der Wilhelm = Luxemburg = Eisenbahn.
3. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von
der deutsch = luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Verwaltungen
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.
Niederlande.
A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und
1.2.3.4.
6.
11.
Bahnstrecken.
1. Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisenbahnen.
2. Holländische Eisenbahn = Gesellschaft.
3. Niederländische Zentral = Eisenbahn = Gesellschaft.
4. Nord = Brabant = Deutsche Eisenbahn = Gesellschaft.
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb
auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Deutscher Verwaltungen.
5. Die von den Großherzoglich oldenburgischen Staatsbahnen betriebene
Strecke von der deutsch = niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz.
Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken
von der deutsch = niederlandischen Grenze:
6. bei Borken bis Winterswyk.
7. bei Bocholt bis Winterswyk.
8. bei Straelen bis Venlo.
9.
10.
9. bei Kaldenkirchen bis Venlo.
10. bei Dalheim bis Vlodrop.
II. Belgischer Verwaltungen.
11. Die von der Mecheln—Terneuzen = Eisenbahn = Gesellschaft betriebene Strecke
von der belgisch = niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen.