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Ebenso kann eine Partey in der höhern= Instanz, in welcher ein Erkenntniß über die
Zulägigkeit eines Eides-Antrags bestätigr wird, zwar nicht nach einer:frühern bestimmten
ausdröcklichen, oder nach einer gesehmäßig fingirten Eidres= Verweigerung,
aber doch in allen im K. 115 Per Il bemerkten Fällen, so wie überhaupt alsdann
noch zum Eide zugelassen werden, wenn gegen ein, unter der Bedingungeines Eides
ausgesprochenes Erkenntniß ein Rechts. Mittel ergriffen wurde.
5K. 159.
Nichtigkeits-Klage. — Wieder-Einsetzung in den vorigen:= Stand.
In Abüicht auf die Richtigkeits-Klage und die Wieder-Einsehung in den vorigen
Stand C. 151), hat es bis zur neuen Gerichts-Ordnung bey den bestehenden Rechts-Gundsäßen
sein Verbleiben.
Dagegen wollen Wir ausdräcklich bestimmen, daß Rechnungs-Fehler zu allen
Zeiten vom bisherigen Richter verbessert werden können; es wäredann, daß über einen
Rechnungs-Fehler selbst der Prozeß geführt und hierüber auf eine nach der Ansicht einer
Partey umrichtige Weise durch ein richterliches Erkenntniß entschieden worden wäre.
G. Aufsserordentliches Verfahren.
aIn Concurs-Sachen:
K. 160.
1) Vermögens= Untersuchung:
Zeigt ein Schuldner seine Vermögens-Unzulänglichkeit selbst dem Oberamts-Gerichteoder
der Orts-Obrigkeit anz oder dringen nicht nur mehrere Gläubiger gegen denselben auf
Befriedigung, sondern es entsteht auch die Besorgniß einer Vermögens-Unzulänglichkeit
des Schuldners; so wird vom Oberamts--Richter, nach vorgängigem Berichte der Orts-Obrigkeit,
eine Vermögens-Untersuchunggegen den Schuldner angeordnet, welche durchden
Gerichts-Notar des Bezires, und das Waisen * Gericht vorgenommen wird.
Zugleich werden dem Schuldner alle Veräusserungen unterfagt, und es wird die Verfägung
getroffen, daß diejenigen Vermögens-Tbeile, deren augenblickliche Verschleuderung
zu befürchten seyn möchte, in Sicherheit gebracht werden.
+K. 161.
2) Erkennung des Concurfes.
Wird durch die Vermögens-Untersuchung der gegen den Schuldner entstandene Verdacht
entfernt: so werden die vorläufigen Verfügungen gegen denselben wieder aufgehoben.