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3. Ehegerichtlicher Senat.
Den 2). Obtober wurde geschieden
Der Säckler Philipp Bernhard Wittel,
von Reutlingen, Kl., von Eliläbeth,
geb. Hummel von da, Bekl., wegen beharrlicher
Weigerung der Bett. in Fort,
esung der Ehe, unter Verurihelluns
derselben in die Kosten. «
—"lll.Gerlcht8h'offurden Jaxt-Kreiö.
i..C-r-t.minal-Senax.
Auf den Grund einer vor dem O. A. Gerichte
Welzheim verhandelten Untersuchung,
wurde vermoͤge Beschlusses vom
11., eroͤffnet den 13. Septeinber, Friedrich
Trautwein, von Besigheim,
wegen Luͤgens vor Gericht und wiederholten
Vaglrens, in Betracht der schon
früher vielfach erstandenen Strafen, zu
einjähriger Arbeitshausstrase nebst
einem Wlillkomm von 40°0 Stockstreichen,
so wie zur Bezahlung sämtlicher
Kosten verurthellt. (d. 2. Okt.)
Durch Beschluß vom 24., eröffnet den
17. August, wurde Jakob Friedrich Risi,
von Hall, wegen dreier kleinen einfachen
und eineß großen Diebstahls, welche im
rechrlichen Sinne den dritten Diebstahl
bilden, so wie'wegen thätlicher Widersetzlichkeit
gegen den Damnistkaten bei
seiner Ergreifung nach verübtem Diebstahl
zu einer fünfzehenmonatlichen
Arbeitshausstrafe und einem Will-#
4. Gegen Carl Falkenstein,
komm von 40 Stockstreichen verurtheilt,
(d. 3. Okober.)
dvon
Schorndorf, wurde durch Beschluß vom
18., eröffnet den z2. September, wegen
eines zwar kleinen, aber als Hauêtdielstahl
ausgezeichneten Diebstahls und wegen
wiederholten Vagirens, neten ver
Bezahlung sämtlicher Kosten und dem
Ersas des noch nicht vergüte#ten Schadens,
eine sechsmonatlichs Arbeitshausstrafe
ausgesprochen. (d. 5. Oktober.)
. Durch Erkenntniß vom 26., eroͤffnet
den 28. September, wurde der- Fude
Loͤw Jonas, von Aufhausen, O. A.
Neresheim, wegen eines großen und
qualificivten an — dem Oobttesdienste seiner
Glaubens-Genossen gewidmeten Gegenständen
verübten Diebstahls zu einer
sechsmonatlichen Arbeitshausstrafe
und zu Bezahlung aller Kosten verur-