Volltext : Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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herrührenden  Begründungen  ihrer  Entwürfe  geboten,  und  andererseits  in  den
734  Protokollen  über  die  Sitzungen  der  Entwurfscommission  zu  finden,
so  spricht  in  den  als  „amtliche  Ausgabe“  veröffentlichten  Motiven  zum  Entwurf
  des  bürgerlichen  Gesetzbuches  doch  weder  die  Commission  als  solche,
noch  das  für  den  einzelnen  Haupttbeil  in  erster  Linie  verantwortliche  wirkliche
  Commissionsmitglied,  sondern  der  Hülfsarbeiter  des  einzelnen  Redactors;
  und  dieses  selbständige  Auftreten  des  Gehülfen  neben  dem  Redactor
hat  nicht  nur  eine  häufige  Disharmonie  zwischen  dem  Entwurfe  und  den
Motiven  hervorgerufen,  sondern  trägt  auch  die  Schuld  davon,  dass  die  amtlichen
  Motive  dem  Studium  des  Entwurfes  geradezu  Räthsel  aufgeben.  Nicht
nur  BEKKER’s  Schärfe  (Heft  2),  sondern  auch  MeıscHEiDer’s  (Heft  3),  FıscHEr's
(Heft  6),  SEuFFERT's  (Heft  11)  Beiträge  sehen  sich  vielfach  zu  derselben
Klage  gezwungen  und  begründen  den  erhobenen  Vorwurf  in  überzeugender
Weise.

War  es  auch  nicht  zu  erwarten,  dass  der  Bundesrath  die  von  ihm
beschlossene  Veröffentlichung  der  Motive  noch  besonders  rechtfertige,  so
vermisst  man  doch  ungern  eine  Begründung  dieses  Vorschlages  von  Seiten
der  Vorcommission  oder  der  Entwurfscommission.  Die  dem  Entwurfe  beigegebenen
  Motive  führen  den  Entwurf  selbst  gewissermassen  als  einen  Fremdling
  bei  uns  ein,  dessen  Sprache  das  deutsche  Volk  ohne  das  Auftreten  eines
vermittelnden  Dolmetschers  nicht  zu  verstehen  vermag;  —  ganz  abgesehen
davon,  dass  es  in  der  That  eine  starke  Zumuthung  an  die  aufgerufene  Kritik
ist,  sich  nicht  nur  durch  die  516  Seiten  des  Entwurfes,  sondern  daneben
noch  durch  die  4144  Seiten  der  Motive  hindurch  zu  arbeiten.  Und  die
Kritik  hat  bei  dieser  Sachlage  nicht  bloss  mit  einem  Gegner  (dem  Entwurfe),
  sondern  mit  zweien  (Entwurf  und  Motiven)  zu  kämpfen;  ein  Umstand,
welcher  das  von  der  Beurtheilung  des  Entwurfes  zusammengeschriebene
Material  nicht  nur  in  ungebührlicher  und  die  weitere  Bearbeitung  des  Entwurfes
  gefährender  Weise  anschwellen  lies;  sondern  auch  die  Gefahr  in  sich
birgt,  dass  das  Vorbringen  der  Kritik  nicht  überall  genügende  Berücksichtigung
  finden  werde.  Auch  das  vorliegende  Werk  zeigt  demgemäss  fast  in
allen  Heften  nicht  bloss  eine  Beurtheilung  des  Entwurfes  selbst,  sondern  das
sich  immer  wiederholende  Heranziehen  der  Motive  und  den  Kampf  mit  den
letzteren.

Mag  man  aber  die  Veröffentlichung  der  Motive  auch  noch  so  sehr
beklagen,  —  ungeschehen  lässt  sich  die  Thatsache  der  Bekanntgebung  nicht
wieder  machen,  und  es  ist  nur  dahin  zu  streben,  den  begangenen  Fehler
nach  Möglichkeit  wieder  gut  zu  machen.

Zum  Glücke  hat  der  Bundesrath  —  obwohl  er  am  22.  Juni  1874  im
Allgemeinen  die  Vorschläge  der  Vorcommission  billigte  und  damit  anzudeuten
  schien,  dass  die  Entwurfscommission  auch  für  die  zweite  Lesung  des
Entwurfes  fortbestehen  solle  —  in  dem  Beschlusse  vom  31.  Januar  1888  sich
die  Bestimmung  über  die  zweite  Lesung  noch  vorbehalten;  und  da  im