Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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13. 
14. 
Beim Reichsheere. 
Die Elektrotechniker für Panzerbatterien. 
Die Feldzahlmeister. 
Die Bekleidungsamtsbeamten und die Festungs— 
gefängnißrendanten in Festungen, welche in Belage— 
rungszustand erklärt sind. 
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Bei der Marine. 
  
B. Untere Militärbeamte 
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). 
1. Die Zeughausbüchsenmacher. 1. Die Büchsenmacher bei den Marinetheilen. 
2. Die Büchsenmacher und Sattler bei den Truppen. 
3. Die Waffenmeister. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
4. Die Obersetzer, Oberdrucker und Drucker beim Chef 2. Die dem mobilen Büreau des Admiralstabs der 
des Generalstabs des Feldheeres und bei einem Armee- Marine zugetheilten etatsmäßigen Civilunterbeamten 
oberkommando. der Marine. 
5. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes  3. Die Beobachter (bei den Küstenbeobachtungsstationen). 
gehörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung 
kommenden unteren Beamten, als: 
a) die Werkmeister"'), Wagenmeister und Magazin- 
aufseher, 
b) die Lokomotivführer, Zugführer, Packmeister, 
Telegraphisten, 
c) die Zimmermeister und die Maurermeister, 
d) die Zeichner, Kanzlisten und Drucker, 
e) die Schaffner, Telegraphenvorarbeiter, Ober- 
bauvorarbeiter, Güterbodenvorarbeiter, Heizer, 
Maschinenwärter, 
1) die Rangirer, Weichensteller, Bahnwärter, 
Bremser, Oberbauarbeiter, Werkstattarbeiter, 
Güterbodenarbeiter, Maschinenputzer und Wagen- 
schmierer. 
Die unter Nr. 5 aufgeführten Beamten sind 
nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse 
auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an 
Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung 
kommen. 
  
  
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*) Anmerkeng. Als Maschineningenieure können der Militär- 
eisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vor- 
bildung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vor- 
übergehend als Werkmeister thätig sind. 
 
	        
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