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keine Subsistenz haͤtte. Dazu kommt das Verfahren bei Entscheidung
der Gewerbsconcessionen, wie es gehandhabt wurde, bei dem es moͤglich
war und oft geschah, daß zur vermeintlichen Verbesserung der Lage
der bestehenden Gewerbtreibenden die Zahl der Gewerbtreibenden durch
Verhinderung der Ansässigmachung jüngerer Concurrenten beschränkt
wurde.“ — I
So urtheilt unser beruͤhmter Landsmann und Gelehrter, Staatsrath
v. Hermann. Man ist überzeugt, daß auch die bayerische Regierung
die Grundursachen unsrer gewerblichen Mißstände recht wohl
kennt, daß sie von den richtigen Grundsätzen geleitet werde, daß die
Entfesselung der Gewerbe nicht nur nicht schädlich, sondern den Gewerbtreibenden
und dem ganzen Staate ersprießlich werde. Die bayerische
Regierung wird im Verständniß des Geistes und der Zeichen der Zeit
fürder nicht mehr der künstlichen Verwicklung das Wort reden, sondern
eine freie Entwicklung ins Leben rufen; voraussichtlich wird sie auf die
ängstlichen Zurufe und Zumuthungen einiger Hundert beklommener
Meister nicht zu viel Gewicht legen und gerechterweise den Spruch bestätigen:
„Die Wohlfahrt Aller ist des Staates höchstes Gesetz.“
Die Gewerbefreiheit ist keine bloße Theorie und Erfindung von
Stubengelehrten, sie ist nichts Neues, das uns überrumpeln könnte;
nach Lage eigenthümlicher Verhältnisse kömmt sie für Bayern eben nur
zu spät zum Leben. Schon im Jahre 1804 erkannten die sachverständigsten
Männer der damaligen General-Landesdirection, wie Montgelas,
Neumayer, Utzsschneider, daß eine Leitung des Gewerbewesens
für den Nationalwohlstand nachtheilig sei und nur die volle Freiheit
des Erwerbs schöne Blüthen und gesunde Früchte erzeuge. Nur eristirten
damals noch die allgemeinen Zoll= 2c. Schranken in jedem Lande
und Ländchen Germanias und die Einführung der Gewerbefreiheit
hätte für Bayern zu große Schwierigkeiten haben müssen. Auch der
Gesetzentwurf von 1825 hatte schon eine später erfolgende oder nothwendige
Freigebung der Gewerbe im Auge. In den Ständeversammlungen
von 1825 wird dieser Entwurf mit folgenden Bemerkungen von
der Regierung begleitet: „Die ganze Lage der Dinge habe sich so gestaltet,
daß nach derjenigen Ueberzeugung, welche die Regierung sich
aus sorgfältig gesammelten und reiflich geprüften Erfahrungen verschafft
habe, eine entscheidende Bewegung vorwärts unvermeidlich
sei, wenn nicht Bayern in seiner Stellung zu andern Staaten, bei einer
sich allenthalben hervordrängenden Gewerberegsamkeit und bei einem sich
hierin wechselseitig überbietenden Wetteifer sich weit zurückgeworfen und
alle Nachtheile der Bilance gegen sich gekehrt sehen wolle. — Achtung
des Erworbenen und allmählige Entfesselung der Industrie, welche
unter den gegenwärtigen Umständen nur durch Fortschreiten ihre