Betrag
für das
Einna hme. Rechnungs-
jahr 1901.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent 1 496 250
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosten 220 Mark
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für
die österreichische Gemeinde Mittelberg 30
zusammen. 250
bleiben (Titel 1) 1 496 000
2. Weschselstempelsteuer. . . . . . . . . . . . .. 11 939 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 238 780 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 326 220
zusammen 565 000
bleiben (Titel 2) . 11 374 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc.,
Lotterieloose und Schiffsfrachturkunden:
A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 54 des Reichs-
stempelgesetzes vom 14. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl.
S. 275) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und
Verwaltungskosten 33 320 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten . .. 20 500 000
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53 820 000