Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
 Einna hme.  Rechnungs- 
 jahr 1901. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent 1 496 250 
Davon ab: 
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar 
erwachsende Verwaltungskosten 220 Mark 
b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für 
die österreichische Gemeinde Mittelberg 30 
zusammen. 250 
bleiben (Titel 1)  1 496 000 
2. Weschselstempelsteuer. . . . . . . . . . . . ..  11 939 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 238 780 Mark 
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- 
und Verwaltungskosten 326 220 
zusammen    565 000 
bleiben (Titel 2)   . 11 374 000 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc., 
Lotterieloose und Schiffsfrachturkunden: 
A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 54 des Reichs- 
stempelgesetzes vom 14. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 275) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und 
Verwaltungskosten  33 320 000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich 
zwei Prozent für die Bundesstaaten . .. 20 500 000 
Seite 
 
 
 
53 820 000
	        
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