Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
  
  
Betrag 
für das 
Titel. Aus ga be. Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
(1.) Uebertrag 101 880 
c. Justizverwaltung. 
1 Richter mit 3 600 Mark bis 6 600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des 
Tarifs). 
1 Sekretär mit 2 100 Mark bis 4 200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des 
Tarifs). 6 800 
Summe Titel 1.    108 680 
Zu Titel 1. Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht 
den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der in diesem Garten und 
auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum 
Höchstbetrage von 1 500 Mark und der Maschineningenieur fünf Prozent 
von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebs bis zum Höchstbetrage von 
1 500 Mark. 
Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs und des Polizei- 
meisters der Zentralverwaltung sind noch als Reichsbeamte — nicht als 
Beamte der Landesverwaltung — anzusehen und zu behandeln. 
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1 . . . .. . . . . . . . . . .. . 148 320 
3. Schutztruppe . . . . . . . .. 503 200 
Summe Titel 1 bis 3  760 200 
Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben 
freie Wohnung. 
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einst- 
weiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von 
Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 6 657 
5. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf 
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653)  13 069 
 
Ammerkung zu Titel 5. Den im Dienstgrad als Deckoffizier 
ste hen den Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensio- 
nirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche 
nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, 
welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Be- 
stimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß 
gewährt werden. 
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