Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
Titel. 
Ausgabe. 
Betrag 
für das 
Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
  
  
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie 
die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem 
Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind. 
Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen Summen als Er- 
sparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen Zweckbestimmung 
als zu deren Durchführung nicht erforderlich herausgestellt haben. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabe- 
fonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabee 
Die Einnahme beträgt 
15 261 
 
1 448 000 
 
 
1 448 000
	        
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