Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

 

 

 

 

 

 

 

 

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2013  2014
Davon  gehen  ab  an  noch  nicht  realisirten  Kapitalien:  fl.  str.  hl.  fl.  tr.  lbi.
1  Die  bel  der  Provinz  Baiern  sob  Nro.  141  vorgetragenen  in  J0jährigen
Fristen  erst  bezablt  werden  sollenden  500
àDie  bei  der  Provinz  Schwaben  sub  Nro.  10  vorgetragenen  2  Schuld-  .
Obligationen  der  Schwäbischen  Provinzial-Etats=  Kuratel  200
3Ein  noch  nicht  verdusserter  Ring  aus  Tiro  25  –
Dann  find  —
ldie  sub  Neo.  14.  bei  der  Probslz  Neuburg  bemerkten  270  44
direkee  an  das  7  kinien  =  JInf-Regme.  daseldst  erlegt,  und  unter  dessen
Verwundete  ausgetheilt,  und
bsdie  sub  Nro.  23.  bei  der  Provinz  Schwaben  bemerkten  .  ..  195126  —
an  die  Feld---Kriegs-Kasse  eingesendet  und  ausschließlich  den  Landkapitulanten
  aus  dem  Landgerichte  Geißlingen  bezahlt  worden  .  .  J  46s  zol  4  11003ol  4
Der  baare  zur  Vertheilung  aus  der  Milltaͤr-  Haupt-  hasse  sich  enrwer-  «
fenveRestbestehtnuncn..  ..  .33«93«·s4
Davon  gehen  auf  die  Wittwen  und  Waisen  der  im  Felde  Lgebliebenen
Soldaten  über,  wovon  nächstens  die  Repartition  wird  bekannt  gemacht
  werden,
1/ub  Nro.  70.  aus  der  Provinz  Baiern  !  44112#7
à2à  "-  4.  eben  daher  6  111220·——
3e„  6.  aus  der  Okeren  Pfalz.  .  124  26/  -
4°  7.  aus  der  Provinz  Neuburg  .........  16·52—
Z--  7.  eben  daher  ..........  IIH—6
ö--  4.  aus  der  Provinz  Franken  ....  ....  7019—
Dis  zur  Vertheilung  an  die  verwundeten  Krleger  baar  vorhanden  zres  1899  5%
ende  Summe  besteht  alse  .  ..  ,......  ..  .k
Davon  erhielten  bereits  3179319%
ala  Mann  vom  éEten  leichten  Infant.  Bataillon  die  ihnen  nach  Nro.  142.
bei  der  Provinz  Baiern  aueschließlich  zugedachten  144|—
b  Die  Verwundeten  dee  sten  vinien=  Infanr.  =  Regimems  die  ihnen  nach
Nro.  143.  ebenfalle  ausschließlich  zugedachten  4  100
cDie  Verwundeten  den  aten  Dragoner-Regiments  die  lönen  nach  der
Beilage  z.  von  Militaͤr-  „Indiolluen  ausschließlich  zugedachten  25  137124  -
Rest  zur  Verthellung  J
che  sich  folgendermassen  entworfen:  31056257
139  leicht  Blessi  i  —  wieder  Genesene  erhalten  jeder  einen  Theil  à  3  fl.
also  s0vo——
2  158  schwer  Deiwnndeie  und  wieder  Genesene  erhalten  jeder  2  Theile,  oder
26  fl.  also  .  108
3  roo  schwer  Blessi  irte.  und  zum  Dienste  antangich  gebliebene  *  -
ieder  6  Theile,  oder  78  fl.  also  ·  7800——
4.  777  schwer  Blesstree  sind  im  auewärtigen  Lazarerhen  zurückgeblieben,  wofür
  also  die  Antheile  30  78  fl.  per  Kopf  noch  einstweilen  bei  der  Kasse
die  zur  etwaigen  Rückkunft  dieser  Mannschaft  in  Depofito  bleiben
müssen  13806.—
527  leicht  mlessüre:  fino  ebenfalls  nech  **  Tingin  wofür  à  13  fl.
ber  Kopf  m  Deposito  blibeen  332|—|—/37135—|
Rest,  welcher,  zur  Vermeidung  aller  Bluch  Rechnung,  einstweilen  nicht  —  T
zur  Repartition  genommen  worden,  und  weicher  mit  anderen  vom  Monate
  Mai  d.  J.  a  ferner  einpeganenen  Beurägen  bei  dem  Repariitions-Nachtrage
  seiner  Seit  wieder  in  Aurichnung  kommen  uuo.  5212  2§