Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält: 
Aepfel und Birnen einschließlich verwerthbarer Abfälllel .. . 
Aprikosen, Pfirsicheeeee .. . . . . .. . . . . . . .. 
Pflaumen aller Art: 
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens 
80 Kilogramm Rohgewicht ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
in anderer Verpackung .. . . . ... .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. 
anderes getrocknetes oder gedarrtes Oot .. 
gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch ein- 
gesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; gegohren 
Südfrüchte, auch Südfruchtschalen. 
Bananen, frisch, getrocknet oder einfach zubereitte * 
Apfelsinen, Citronen, Cedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Datteln, 
Feigen, auch Kaktusfeigen, Mandeln, Mangopflaumen, Pistazien und 
anderweit nicht genannte Südfrüchte, frisch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Feigen, getrocknet; Korinthen; Rosinen (mit Ausnahme der unter Nr. 53 
152) fallendhhhhen . . . . . .. 
Datteln, getrocknet; Traubenrosinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
/ / 
Mandeln, Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 [56] genannten), 
Granaten, Pistazien, Mahwablüthen (Malvenfrüchte) und anderweit 
nicht genannte Südfrüchte, getrochhtt: . . . . . . . .. 
Ananas, frisch, auch geschält oder ohne Zucker eingekocht; Johamisbrot 
(Karobben, Karuben), auch gemahlen; Kastanien, genießbare (Maronen)), 
auch ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Pinienkerne (Piniolen), 
reife (trockene); Pinienkerne, reife und unreife, ausgeschält, gemahlen 
oder sonst zerkleinert ... . . . . . . . . . . .. 
Mit Meer= oder Salzwasser übergossene zerschnittene oder geschälte Citronen 
Pomeranzen, unreife (grün oder gelb, geschält oder ungeschält), auch in 
Salzwasser eingelegt; getrocknete bis Kirschgröße; Kokosnüsse 
Südfruchtschalen (die fleischigen Schalen der Früchte der Citrusarten), frisch 
(auch in Salzwasser eingelegt), getrocknet, gemahlen; Cedratfrüchte, zer- 
schnitten und mit Meer= oder Salzwasser übergosen 
  
Lollsatz 
für 1 Doppel-. 
zentner 
Mark. 
10 
10 
10 
15 
24 
24 
30
	        
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