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(55.
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(56.
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[571
getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält:
Aepfel und Birnen einschließlich verwerthbarer Abfälllel .. .
Aprikosen, Pfirsicheeeee .. . . . . .. . . . . . . ..
Pflaumen aller Art:
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei mindestens
80 Kilogramm Rohgewicht ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
in anderer Verpackung .. . . . ... .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . ..
anderes getrocknetes oder gedarrtes Oot ..
gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch ein-
gesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; gegohren
Südfrüchte, auch Südfruchtschalen.
Bananen, frisch, getrocknet oder einfach zubereitte *
Apfelsinen, Citronen, Cedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Datteln,
Feigen, auch Kaktusfeigen, Mandeln, Mangopflaumen, Pistazien und
anderweit nicht genannte Südfrüchte, frisch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
Feigen, getrocknet; Korinthen; Rosinen (mit Ausnahme der unter Nr. 53
152) fallendhhhhen . . . . . ..
Datteln, getrocknet; Traubenrosinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
/ /
Mandeln, Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 [56] genannten),
Granaten, Pistazien, Mahwablüthen (Malvenfrüchte) und anderweit
nicht genannte Südfrüchte, getrochhtt: . . . . . . . ..
Ananas, frisch, auch geschält oder ohne Zucker eingekocht; Johamisbrot
(Karobben, Karuben), auch gemahlen; Kastanien, genießbare (Maronen)),
auch ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Pinienkerne (Piniolen),
reife (trockene); Pinienkerne, reife und unreife, ausgeschält, gemahlen
oder sonst zerkleinert ... . . . . . . . . . . ..
Mit Meer= oder Salzwasser übergossene zerschnittene oder geschälte Citronen
Pomeranzen, unreife (grün oder gelb, geschält oder ungeschält), auch in
Salzwasser eingelegt; getrocknete bis Kirschgröße; Kokosnüsse
Südfruchtschalen (die fleischigen Schalen der Früchte der Citrusarten), frisch
(auch in Salzwasser eingelegt), getrocknet, gemahlen; Cedratfrüchte, zer-
schnitten und mit Meer= oder Salzwasser übergosen
Lollsatz
für 1 Doppel-.
zentner
Mark.
10
10
10
15
24
24
30