Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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gsd  Normalanlage  Betriebsanlage
sd.  Gezeichnung  der  Gewerbe  6  u-  und
Nr.  a  b  Lemerkungen
44  4
I  !  ")“
6  l  !
142Farb-,Gewilrz-,Krätzs,Gyps-,Lvhs-Oc·l--  ·
Quarz-,Schleif-,Walk-nndsonitcge  «
Mühlen,  soferne  sie  nicht  unter  einer
anderen  Tarifnummer  besonders  aufgeführt
sind,
a)  in  selbständigem  Betriebe  1  3  7  18  Seriiebsanlage  nach  Art.  7.
b)  im  Neben=  und  Wechselbetriebe  mit
Getreidemühlen  .  ...————Betriebsanlagewievor
Von  einer  Betriebsanlage  kann
abgesehen  werden,  wenn  der  Betrieb
im  Verhältnisse  zu  dem  Gesammtunternehmen
  von  geringfügiger  Bedeutung
  erscheint;  doch  ist  in  diesem
Falle  einer  der  Normalanlagensätze
der  Tar.-Nr.  142a  in  Ansatz  zu
bringen.
F.  BLierbrauereien  und  Branntweinbrennereien.
  1
143Bierbrauereien  (Braun=  und  Weißbierbrauereien),
  und  zwar:  s
a)  Kommunbrauberechtigte  1  2  4  6  s  Betriebsanlage  wird  für  die
#  ersten  150  im  Jahre  verwendeten
Hektoliter  Malz  nichts,  für  die
«  folgenden
E  von  über
150—  500  hl.  4+  prohhl.
„  Z  ..  .  600—  10.0,  »
b)  selbständige  Bierbrauereien  im  gewöhn-  6  1000—  2000,  66
lichen  Betriebe  9  20  30  40  2000—  3000  „  7„  „  „
—  6000  -  8  r’  „  „%
6000—  10000  *1.  9  ##  #  7
ç  10000—  20000  ½“  10  *?7  „%  „  :
-  20000—  30000  7“  ?  „’  „6
i  30000—  40000  „  12  „  „  „
I  ;  zoooo-50000»1,,»»
c)  Großbrauereien  50  100  150  250  50000—100000  „  15  „„  „  „
100000—150000  „

 

 

 

 

EEIEEIE  L

in  Ansatz  gebracht.

7#
7%

1

 

Der  höhere  Satz  kommt  nur
für  das  Quantum,  welches  über
die  vorherige  Höchstziffer  geht,
zur  Anrechnung.