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cette indication sera jointe à un
nom commercial fictif ou em-
Prunté dans une intention frau-
duleuse.
Est reputeé partie intéressée
tout producteur, fabricam ou
commercam, engagé dans la
Pproduction, la fabrication ou le
commerce de ce produit, et
établi soit dans la localite
faussement indiquée comme lieu
de provenance, soit dans la-
region ou cette localité est
Situce.
—
Bezeichnung einem erfundenen oder
einem zum Zwecke der Täuschung
entlehnten Handelsnamen beigefügt
wird.
Als Betheiligter gilt jeder Pro-
duzent, Fabrikant oder Kaufmann,
welcher die Produktion oder die
Fabrikation des Erzeugnisses oder
den Handel mit demselben betreibt
und in dem fälschlich als Herkunfts-
ort bezeichneten Orte oder in der
Gegend, in der dieser Ort liegt,
seine Niederlassung hat.
VI. In die Uebereinkunft wird ein
Artikel 10b eingefügt, der folgender-
maßen lautet:
Art. 10 b. Die unter der Ueber-
einkunft stehenden Personen (Art. 2
und 3) sollen in allen Verbands-
staaten den den Staatsangehörigen
gegen den unlauteren Wettbewerb
zugesicherten Schutz genießen.
VII. Artikel 11 erhält folgenden Wort-
laut:
Art. 11. Die Hohen vertrag-
reconnucs, organisée
schließenden Theile werden den
patentfähigen Erfindungen, den ge-
werblichen Mustern oder Modellen
sowie den Fabrik- oder Handels-
marken für Erzeugnisse, welche auf
den auf dem Gebiet eines von ihnen
veranstalteten, amtlichen oder amt-
lich anerkannten internationalen
Ausstellungen zur Schau gestellt
werden, in Gemäßheit der Gesetz-
gebung jedes Landes einen zeit-
weiligen Schutz gewähren.
VIII. Artikel 14 erhält folgenden
Wortlaut:
Art. 14. Die vorliegende Ueber-
einkunft soll periodischen Rei-