Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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Reichs-Gesetzblatt.

No. 33  

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beitritt  des  Königreichs  Dänemark  mit  Einschluß  der  Färöer
zur  Berner  internationalen  Urheberrechtsübereinkunft  vom  9.  September  1886  sowie  zu  den  am
4.  Mai  1896  dazu  getroffenen  Zusatzübereinkommen.  S.  255.

 

 

 

(Nr.  2979.)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beitritt  des  Königreichs  Dänemark  mit  Einschluß
  der  Färöer  zur  Berner  internationalen  Urheberrechtsübereinkunft
vom  9.  September  1886  sowie  zu  den  am  4.  Mai  1896  dazu  getroffenen
Zusatzübereinkommen.  Vom  6.  Juli  1903.

Nach  einer  Mitteilung  des  Schweizerischen  Bundesrats  ist  das  Königreich
Dänemark  mit  Einschluß  der  Färöer  jedoch  unter  Ausschluß  von  Island,  Grönland
  und  den  Dänischen  Antillen  der  am  9.  September  1886  zu  Bern  geschlossenen
  Übereinkunft,  betreffend  die  Bildung  eines  internationalen  Verbandes
zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst  (Reichs-Gesetzbl.  1887),
S.  493  ff.),  sowie  den  am  4.  Mai  1896  in  Paris  zu  dieser  Übereinkunft  getroffenen
  Zusatzübereinkommen,  nämlich  einer  Zusatzakte  und  einer  Deklaration
(Reichs-Gesetzbl.  1897,  S.  759  ff.  und  S.  769  ff.),  beigetreten.

Als  Tag  des  Beitritts  ist  der  1.  Juli  1903  festgesett  worden.

Berlin,  den  6.  Juli  1903.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:
von  Koerner.

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

 

Reichs-  Gesetbl.  1903.  53
Ausgegeben  zu  Berlin  den  8.  Juli  1903.