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Reichs-Gesetzblatt.
No. 33
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs Dänemark mit Einschluß der Färöer
zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie zu den am
4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen. S. 255.
(Nr. 2979.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Königreichs Dänemark mit Einschluß
der Färöer zur Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft
vom 9. September 1886 sowie zu den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen
Zusatzübereinkommen. Vom 6. Juli 1903.
Nach einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats ist das Königreich
Dänemark mit Einschluß der Färöer jedoch unter Ausschluß von Island, Grönland
und den Dänischen Antillen der am 9. September 1886 zu Bern geschlossenen
Übereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes
zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1887),
S. 493 ff.), sowie den am 4. Mai 1896 in Paris zu dieser Übereinkunft getroffenen
Zusatzübereinkommen, nämlich einer Zusatzakte und einer Deklaration
(Reichs-Gesetzbl. 1897, S. 759 ff. und S. 769 ff.), beigetreten.
Als Tag des Beitritts ist der 1. Juli 1903 festgesett worden.
Berlin, den 6. Juli 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
von Koerner.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs- Gesetbl. 1903. 53
Ausgegeben zu Berlin den 8. Juli 1903.