Reichs-Gesetzblatt.
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Inhalt: Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich= Ungarn wegen Herstellung der
Eisenbahnverbindung von Friedeberg a. O. nach Heinersdorf. S. 201. — Bekanntmachung,
betreffend die Eichung von chemischen Meßgeräten. S. 268. — Bekanntmachung, betreffend die
Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen
Deutschlands und Luxemburgs. S. 268.
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(Nr. 2982.) Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich- Ungarn wegen
Herstellung der Eisenbahnverbindung von Friedeberg a. O. nach Heiners-
dorf. Vom 20. November 1902.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des
Deutschen Reichs, das hierbei Preußen auf dessen Antrag vertritt, und Seine
Majestät der Kaiser von Osterreich, König von Böhmen 2c. und Apostolischer
König von Ungarn, sind übereingekommen, zur Regelung der Beziehungen
zwischen Preußen und Österreich wegen Herstellung einer weiteren Eisenbahn-
verbindung einen Vertrag abzuschließen, und haben zu diesem Zwecke zu Be-
vollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Legationsrat Franz von Aich—
berger,
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrat Julius Rathjen,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurat Balduin Wiesner,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrat Gustav Lacomi,
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrat Rudolf Ottendorff,
und
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen ##.
und Apostolischer König von Ungarn:
Allerhöchstihren Ministerialrat im k. k. Eisenbahnministerium Dr. August
Weeber,
Allerhöchstihren Ministerialrat im k. k. Finanzministerium Dr. Friedrich
Freiherrn von Raymond,
Allerhöchstihren Sektionsrat im k. k. Eisenbahnministerium Ladislaus
Miller,
Reichs= Gesetzbl. 1903. 55
Ausgegeben zu Berlin den 18. August 1903.