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Betrag
für das
Kapitel Titel Einnahme. Rechnungs-
jahr 1903.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent . . . . . .. 1 565 600
Davon ab:
a) Kosten der Kontrolle und sonstige dem Reiche unmittelbar
erwachsende Verwaltungskostten 560 Mark
b) Herauszahlungen an Osterreich- Ungarn für
die österreichische Gemeinde Mittelberg 40 600
bleiben (Titel 1) 1 565 000
2. Wechselstempelsteuer 12 538 000
Davon ab:
a) gemäß § 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 250 760 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs-
und Verwaltungskosten 347 240
zusammen . . . 598 000
bleiben (Titel 2) 11 940 000
3. Stempelabgabe für Wertpapiere, Kaufgeschäfte ꝛc,
Lotterielose und Schiffsfrachturkunden:
A. für Aktien, Kuxe, Renten= und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach § 54 des Reichs-
stempelgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 275) zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten 19 783 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich
zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 272 000
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