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die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (Ia) befeuchtet sind.
Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen.
Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit verdünntem
Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) durchweicht. Nach zwölfstündiger Ein-
wirkung der Desinfektionsflüssigkeit darf es ausgewaschen und weiter gereinigt
werden.
Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden nach Ziffer 3 und 4 desinfiziert
oder mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) durchfeuchtet,
feucht gebürstet und mehrere Tage hintereinander gelüftet und dem Sonnenlicht
augesezt .
Von Kranken benutzte Eß- und Trinkgeschirre oder Geräte sind entweder
auszukochen (Ig) oder mit heißer Kaliseifenlösung (ld) ½ Stunde lang stehen
zu lassen und dann gründlich zu spülen. Waschbecken, Spucknäpfe, Nachttöpfe
und dergleichen werden nach Desinfektion des Inhalts (Ziffer 1) gründlich mit
verdunntem Kresolwasser ausgescheuert.
9. Gegenstände von geringem Werte (Inhalt von Strohsäcken, gebrauchte
Lappen und dergleichen) sind zu verbrennen.
10. Soll sich die Desinfektion auch auf Personen erstrecken, so ist dafür
Sorge zu tragen, daß sie ihren ganzen Körper mit Seife abwaschen und ein
vollständiges Bad nehmen. Ihre Kleider und Effekten sind nach Ziffer 3 und 4
zu behandeln, das Badewasser nach Ziffer 1.
11. Die Leichen der Gestorbenen sind in Tücher zu hüllen, welche mit
einer der unter Ia aufgeführten desinfizierenden Flüssigkeit getränkt sind, und
alsdann in dichte Särge zu legen, welche am Boden mit einer reichlichen Schicht
Sägemehl, Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt sind.
12. Abweichungen von den Vorschriften unter Ziffer 1 bis 11 sind zu-
lässig, soweit nach dem Gutachten des beamteten Arztes die Wirkung der Des-
infektion gesichert ist.
Anlage 2.
Grundsätze für Maßnahmen im Eisenbahnverkehre beim Auftreten
des Fleckfiebers (Flecktyphus).
1. Beim Auftreten des Fleckfiebers findet eine allgemeine und regelmäßige
Untersuchung der Reisenden nicht statt; es werden jedoch dem Eisenbahnpersonale
bekannt gegeben:
a) die Stationen, auf welchen Arzte sofort erreichbar und zur Verfügung
sind,
b) die Stationen f bei welchen geeignete Krankenhäuser zur Unterbringung
von Fleckfieberkranken bereitstehen (Krankenübergabestationen).