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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26. Januar
1903).
Bezeichnung der Waren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken.
(aus 211)
aus 212
aus 214
215
sind, sowie Hüllen aus Papier oder Ledertuch werden
nicht besonders verzollt, wenn sie mit den Schirmen
eingehen.
aus 3. aus a) Schirmgestelle ohne Griff, jedoch auch
mit einem über das Gestell hinaus-
ragenden und zur Befestigung eines
Griffes dienenden Metallstocke sowie
deren Bestandteile (Rippen, Metall-
stöck
Knöpfe: ·
aus 1. Metallknöpfe jeder Art, außer goldenen,
silbernen und Patinknöpfen (Nummer 148);
leinene, baumwollene, wollene und seidene
Knöpfe jeder Art
aus 2. aus Porzellanen
Anmerkung zu Nummer 212. Die Verzol-
lung nach dieser Nummer (212) erfolgt einschließlich
des Gewichts der Karten, auf denen die Knöpfe be-
festigt sind.
Anmerkung zu Punkt 2 der Nummer 212.
Das Zirkular des Zolldepartements vom 15. Ja-
nuar 1897 Nummer 1087 Abs. 3, betreffend die
Verzollung von Knöpfen aus Porzellannachahmungen,
bleibt während der Dauer dieses Vertrags in Kraft.
Jet, Perlen aus Wachs, Glas, Metall und anderen
gewöhnlichen Stoffen.
Anmerkung. Sogenannte Wachsperlen und
Perlen aus inwendig mit Fischschuppen= oder anderer
Perlenessenz belegten Kügelchen aus weißem Glase
fallen unter diese Nummer (214), auch wenn sie sich
als Nachahmungen von echten Perlen darstellen.
Galanterie= und Toilettenartikel, nicht besonders ge-
nannte, zusammengesetzt oder auseinander-
genommen; Kinderspielzeug:
1. wertvolle Gegenstände, in welchen Seide, Alu-
minium) Perlmutter, Korallen, Schildpatt,
Pfund
Pfund
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