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Nummern
des russischen
allgemeinen
Tarifs (vom
13./26.Jannar
1903).
Bezeichnung der Waren.
·
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln. Kopeken.
aus 216
218
aus 219
Bleistifte jeder Art einschließlich der Farbstifte, auch
assortiert, mit den Schachteln, in welchen sie ein—
geführt sind, zusammengewogen
Anmerkung 2. Schiefertafeln, liniiert oder
unliniiert, auch mit Rahmen, sowie Schiefergriffel,
auch mit Papier oder anderen Stoffen überzogen,
werden nach Nummer 66 Dunkt 6 mit einem Zu.-
schlage von 20 % verzollt.
Muster verschiedener Stoffe und Erzeugnisse, welche
nicht das Aussehen und den Charakter von Waren
haben
Anmerkung. Muster von Geweben und Er.
zeugnissen jeder Art, welche nicht das Aussehen und
den Charakter von Waren haben, fallen unter diese
Nummer (218), auch wenn sie auf Karten befestigt,
geheftet oder eingebunden sind.
Waren, deren Einfuhr verboten ist.
Russische Scheidemünze, kupferne und silberne, und
ausländisches kupfernes und silbernes Geld aller
Art.
Anmerkung. Reisenden und Bewohnern des
Grenzbezirkes, welche die Grenze mit ordnungsmäßigen
Legitimationspapieren überschreiten, ist es gestattet,
russische Scheidemünze bis zu 4 Rubel 50 Kopeken,
deutsche Kupfer-, Nickel- oder Silbermünze bis zu
10 Mark mit sich zu führen.
Verzeichnis der Ausfuhrzölle.
Lumpen und Lappen jeder Art, wollene Abschnitzel
und Papierhalbzeug
Pfund
21°“
– 52½
zollfrei