Contents : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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Geset-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

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10.

München,  den  9.  September  1843.

 

Inhalt:

Gese-z,  den  Bau  einer  Eisenbahn  aus  Staatsmitteln  von  der  Reichsgränze  bel  Hof  nach#eindau  betresfrad.
(Beilage  I11.  zum  Abschiede  für  die  Stände-Persammluns.)

 

Gesetz,
ben  Bau  einer  Eisenbahn  aus  Staatemltteln  von
der  Relchsgränze  bel  Hof  nach  Lindau  betreffend.

Ludwig,
von  Gottes  Gnaden,  K#nig  von  Vayern,
Plal#graf  bey  Uhein,
He#og  von  Vayern,  Franken  und  in
Schwaben  2c.  1c.

Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres
Staatsraths,  mit  Beirath  und  Zustimmung  Unserer
  Lieben  und  Getreuen,  der  Stände  des
Reichs,  beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:

Artikel  I.

Es  wird  eine  Eisenbahn  auf  Staatskosten
von  der  Reichsgränze  bei  Hof  nach  Lindan  in
der  Richtung  über  Bamberg,  Nürnberg  und
Augsburg  erbaut.  6

Die  Bestimmung  der  Bahnlinie  außer  dlesen
  Haupt-Richtungs-kinien  bleibt  der  Regierung
  vorbehalten.

Artikel  H.

Der  Anschlag  der  Kosten  hiefür,  im  Gesammtbetrage
  von  ein  und  fünfzig  Milllonen  und
fünfmal  hundert  tausend  Gulden  darf,  ohne
vorgängige  ständische  Zustimmung  nicht  überschritten
  werden.