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Geset-Blatt
für das
Königreich Bayern.
w—
10.
München, den 9. September 1843.
Inhalt:
Gese-z, den Bau einer Eisenbahn aus Staatsmitteln von der Reichsgränze bel Hof nach#eindau betresfrad.
(Beilage I11. zum Abschiede für die Stände-Persammluns.)
Gesetz,
ben Bau einer Eisenbahn aus Staatemltteln von
der Relchsgränze bel Hof nach Lindau betreffend.
Ludwig,
von Gottes Gnaden, K#nig von Vayern,
Plal#graf bey Uhein,
He#og von Vayern, Franken und in
Schwaben 2c. 1c.
Wir haben nach Vernehmung Unseres
Staatsraths, mit Beirath und Zustimmung Unserer
Lieben und Getreuen, der Stände des
Reichs, beschlossen und verordnen, was folgt:
Artikel I.
Es wird eine Eisenbahn auf Staatskosten
von der Reichsgränze bei Hof nach Lindan in
der Richtung über Bamberg, Nürnberg und
Augsburg erbaut. 6
Die Bestimmung der Bahnlinie außer dlesen
Haupt-Richtungs-kinien bleibt der Regierung
vorbehalten.
Artikel H.
Der Anschlag der Kosten hiefür, im Gesammtbetrage
von ein und fünfzig Milllonen und
fünfmal hundert tausend Gulden darf, ohne
vorgängige ständische Zustimmung nicht überschritten
werden.