Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

 

Reichs- Gesetzblatt Nr. 39.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vereinbarung  erleichternder  Vorschriften  für  den  wechselseitigen
Verkehr  zwischen  den  Eisenbahnen  Deutschlands  und  Luxemburgs.  S.  751.

 

 

 

 

 

 

(Nr.  3167.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vereinbarung  erleichternder  Vorschriften  für  den
wechselseitigen  Verkehr  zwischen  den  Eisenbahnen  Deutschlands  und  Luxemburgs.
  Vom  15.  September  1905.

Die  in  der  Bekanntmachung  vom  6.  Juli  d.  J.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  597)
veröffentlichten  Änderungen  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  finden,
nachdem  die  Großherzoglich  Luxemburgische  Regierung  auf  Grund  der  mit  ihr
getroffenen  Vereinbarung  (Reichs-Gesetzbl.  von  1893  S.  189)  zugestimmt  hat,
auch  im  deutsch-luxemburgischen  Wechselverkehr  Anwendung.

Berlin,  den  15.  September  1905.

Der  Reichskanzler.
Fürst  von  Bülow.

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  des  Reichs.Gesetzblatts  sind  an  das  Kaiserliche  Postzeitungsamt  in  Berlin  W.  9  zurichten.

 

 

Reichs-  Gesetzbl.  1905.  121
Ausgegeben  zu  Berlin  den  21.  September  1905.