Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1905. (39)

Nummern
des  russischen
allgemeinen
Tarifs  (vom
13./26.  Jannar
1903).

89

Bezeichnung  der  Waren.

Einheit.

Zollsatz

in

Rubeln.  Kopeken.

 

(137)

aus  140

 

angerieben  in  Wasser,  Leim,  Ol  usw.;  Farben
mit  Beimischung  von  Stoffen,  die  das  Trocknen
beschleunigen,  wenn  diese  Stoffe  nicht  einem
höheren  Zollsatz  unterliegen;  Wichse;  Tinte  jeder
Art,  trocken  und  flüssig.  ..  .  .  .  .  .......  ......

Eisen:
aus  1.

Anmerkung.  Unter  Beimischung  einer  unbedeutenden
  Menge  organischen  Pigments  ist  ein
Zusatz  an  organischen  Pigmenten  bis  zu  3%
einschließlich  zu  verstehen.

Stab=  und  Sorteneisen  jeder  Art,  mit  Ausnahme
  des  unten  genannten;  Eisen  in  Luppen,
Puddlingsstücken  oder  Masseln,  Brucheisen,
Millbars,  Eisenstaub  ...

Eisenblech  jeder  Art,  ½  mm  und  darüber

stark;  Matten,  über  46  cm  breit;  Sorteneisen
  jeder  Art,  in  einer  Breite  oder  Höhe
von  mehr  als  46  cm  sowie  in  einer  Stärke
oder  mit  einem  Durchmesser  von  18  cm  und
darüber;  Formeisen  (T.Eisen,  Doppel-T-Eisen,
Wulsteisen,  Z-Eisen  und  Eisen  von  anders
geformten  Querschnitten,  außer  Winkeleisen,
welches  nach  Punkt  1  dieser  Nummer  I140)
verzollt  wird);  Bandeisen,  in  einer  Breite  oder
mit  einem  Durchmesser  von  mehr  als  6¼  mm
aber  nicht  über  12 1/2  mm  ..

Eisenblech,  weniger  als  ½  mm  stark  .

Anmerkung  zuden  Nummern  140  und  142.
Den  in  den  Punkten  3  und  4  der  Nummern  140
und  142  festgesetzten  Zollsätzen  unterliegen  die  dort
erwähnten  Bleche  und  Platten  aus  Eisen  und  Stahl
ohne  Rücksicht  auf  die  Form,  in  die  sie  zugeschnitten
  sind.

 

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