— — e AS
Nummer
des deutschen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
— — S —
Zollsatz
für 1 Doppel.
zentner
Mark
561
502
S□
–
□
579
aus 580
in Verbindung mit Beschlägen oder Verschlußvorrichtungen aus
edlen Metallen ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes
Anmerkungen.
1. Eine Verbindung mit Beschlägen oder Verschlußvorrichtungen aus ver-
goldeten oder versilberten unedlen Metallen oder Legierungen unedler
Metalle bleibt auf die Verzollung ohne Einfluß.
2. Täschnerwaren aus wasserdichten Geweben sind nicht nach Nr. 560
sondern je nach Beschaffenheit nach Nr. 521 oder Nr. 522 zu ver-
zollen.
Handschuhleder, zu Handschuhen zugeschnitten oder gestanzt
Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Ausnahme der mit
Pelzwerk überzogenen oder mit solchem gefütterten Handschuhe und
der als Sattlerware zu behandelnden ausgepolsterten Fechthandschuhe)
Reifen aus Kautschuk für Fahrzeugräder; auch Schutzdecken (Laufdecken)
für die zu Fahrzeugrädern bestimmten Schläuche, aus Gespinstwaren,
mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von
Kautschuk verbunden
Anderweit im allgemeinen Tarif nicht genannte Waren aus weichem
(auch vulkanisiertem) Kautschuk oder damit ganz oder teilweise über-
zogen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen
unter höhere Zollsätze fallen:
unlackiert, ungefärbt, unbedruckt; Fußbodendecken aus derartigem
Kautschuk, auch mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Filz;
Kautschukplatten mit ein= oder aufgewalzten Gespinstwaren oder
mit ein= oder aufgewalztem Filz; Kolbenpackungen, Stopfbüchsen-
packungen und Dichtungsschnüre aus groben Gespinstwaren,
Gespinsten oder Filz in Verbindung mit Kautschuk oder mit
Stearinsäure, Talk, Talg oder Asbest, sowie andere Kolben=
packungen und Dichtungsschnüre von ähnlicher Beschaffenheit.
lackiert, gefärbt, bedruckt oder mit eingepreßten Mustern versehen;
Fußbodendecken aus derartigem Kautschuk, auch mit Unterlagen
von Gespinstwaren oder Filz
Gespinstwaren, auch Filz) mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder
durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; Gespinstwaren in
Verbindung mit Kautschukfäden, Gewebe aus Kautschukfäden in Ver-
bindung mit Gespinsten; Kautschukwaren, mit Gespinstwaren über-
zogen oder mit Gespinsten umsponnen; alle diese, wenn die Gespinst-
ware oder das Gespinst aus anderen Spinnstoffen als solchen ganz
120
60
40
60
oder teilweise aus Seide besteht
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100