Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

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(Übersetzung.) 
Tarif B. 
Zölle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet. 
Der im gegenwärtigen Tarife erwähnte deutsche allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 
25. Dezember 1902 in seiner durch das deutsche Reichsgesetz vom gleichen Tage bestimmten Fassung. 
Nummer 
— — — 
  
Zollsatz 
des deutschen 
Bezeichnung der Waren für 100 kg 
Tarifs in Mark 
1 Roggen . . . . .. 5 
2 Weizen und Spes . . .. 5,50 
3 Gerste: 
Malzgerste . . . . .. 4 
andere 1,30 
.4 Hafer........................................... 5 
6 Hirse (Panicum, italienische Hirse) ...... .. . . . . ... .. . . .. 1,50 
7 Mais und Dari . . .. . ... .. .. .. . ... .. .. .. .. .. . . .. ... 3 
11 Speisebohnen, trockene (reife . . . .. ......... 2,50 
Erbsen, Linsen, trockene (reife) ....... . ....... ... .. . ... 1,50 
aus 13 Raps und Rübsen . .. 2 
aus 14% Mohn, auch reife Mohnköpfe, Sonnenblumensamen, Erdnüsse, 
Sesam 2 
  
 
	        
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