Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
Nummer 
  
des d Zollsatz 
Bezeichnung der Waren fuͤr 100 kg 
Tarifs in Mark 
für 100 ka 
Lebendgewicht 
104 Schafe.......................................... 10 
für 100 kg 
Lebendgewicht 
106% Schweine . . . . .. 
107 Federvieh: 
Gänse . . . .... . . .. . . . .. frei 
für 100 kg 
Hühner aller Art und sonstiges Federvieh ...... .. .. . 4 
aus 108 Fleisch, ausschließlich des Schweinespecks, und genießbare Ein- 
geweide von Vieh (ausgenommen Federvieh): 
frisch, auch gefroren . .. . . . .. 35 
einfach zubereittee: . . . . .. 35 
Anmerkungen. 
1. Nicht lebendes Vieh, zum Genusse verwendbar, unterliegt der 
Verzollung als frisches Fleisch von Vieh. 
2. Frisches und einfach zubereitetes knochenfreies Fleisch (auch 
Zungen, jedoch nicht genießbare Eingeweide) sowie gepökelte oder ge. 
räucherte Schweineschinken (Vorder- und Hinterschinken) unterliegen einem 
Zollzuschlage von 15 % . 
aus 110 Federvieh: # 
geschlachtet, auch zerlegt, nicht zubereitet . . . ... .. . . ... 15 
gespickt oder sonst einfach zubereitt . . ... 20 
aus 111 Haarwild: 
nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet ... 20 
gespickt oder sonst einfach zubereitt . . . . . .. 35 
126 Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen 
und Gänsen, Rindsmark, Oleomargarin und andere schmalz- 
t——————2) 10 
  
 
	        
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