D Chronologische Ubersicht des Jahrgangs 1906.
Datum Ausgegeben Nr. Nr.
des
des Gesetzes zu Inhal t. des Cesetzes Setten.
usw. Berlin. Stückes. usw.
1906. 1906.
6. Jan. 12. Janr. Bekanntmachung , betreffend Befestigungs- 1. 3186. 87.
anlagen und Festsetzung von Rayons für die
untere Weser.
18. — 16. Febr. Verordnung, betreffend die anderweitige Regelung 5. 3195. 138.
der Verwaltung und der Rechtsverhält-
nisse im Schutzgebiete der Marschall-,
Brown- und Providence-Inseln.
5. Febr. 12. — Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichs- 3. 3189. 103.
haushalts, des Landeshaushalts von
Elsaß--CLothringen und des Haushalts
der Schutzgebiete.
5. — 14. — Verordnung, betreffend Ergänzung und Abän- 4. 3192.15-1
derung der Verordnung zur Verhütung des
Zusammenstoßens der Schiffe auf See
vom 9. Mai 1897.
7. — 12. — Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend 3. 3190.104-107.
die Statistik des Warenverkehrs des
deutschen Zollgebiets mit dem Auslande.
7. — 12. — Bekanntmachung der Fassung des Gesetzes, 3. 3191. 108. 114.
betreffend die Statistik des Warenverkehrs «
mit dem Auslande.
8. — 16. — Bekanntmachung, betreffend Änderung der An- 5. 3196. 139.
lage B zur Eisenbahn--Verkehrsordnung.
10. — 14. — Bekanntmachung, betreffend die Seestraßen- 4. 3193.120-135.
ordnung vom 5. Februar 1906.
12. — 16. — Gesetz, betreffend die Wertbestimmung der 5. 3194.137-138.
Einfuhrscheine im Zollverkehre.
16. — 20. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des 6. 3197. 141.
Militärtarifs für Eisenbahnen und An-
derung der Anlagen V und VI der Militär-
Transport-- Ordnung für Eisenbahnen.
18. — 23. — Gesetz, betreffend die Abänderung mehrerer 8. 3200.17-·318.
Reichstagswahlkreise.
20. — 23. — Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichs- 8. 3201. 318.
banknoten zu 50 und 20 Mark.
20. — 2. März. Verordnung, betreffend die Verrichtungen der. 3206.359-360.
Standesbeamten in bezug auf solche Mili-
tärpersonen der Kaiserlichen Marine,
welche ihr Standquartier nicht innerhalb des
Deutschen Reiches haben oder dasselbe nach ein-
getretener Mobilmachung verlassen haben, sowie
in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich
auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen
Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden.